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Rawert: Gesetz gegen Missbrauch von Schönheitsoperationen an CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert

Die Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert, Mitglied im Gesundheitsausschuss, ist enttäuscht darüber, dass die Unionsfraktion ein Gesetz gegen den Missbrauch von Schönheitsoperationen blockiert hat. Rawert erklärt dazu:

Die Unionsfraktion stellt hier einmal mehr unter Beweis, dass sie ihre Verantwortung gegenüber Patientinnen und Patienten sowie gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht ernst nimmt.
Während der gesamten Legislaturperiode habe ich für eine gesetzliche Regelung gekämpft, die den Missbrauch von Schönheitsoperationen einzudämmen hilft und zur besseren Aufklärung über die operativen und post- operativen Gefahren beitragen kann. Bedauerlicherweise ist der Gesetzentwurf „Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern - Verbraucher umfassend schützen“ letztlich an der CDU/CSU- Bundestagsfraktion gescheitert.

Jede/r Vierte beklagt das Ergebnis einer Schönheitsoperation
Schätzungen zufolge werden pro Jahr mehrere hunderttausend schönheitschirurgischen Eingriffe vorgenommen. Angesichts dieses Ausmaßes und der oft schwer wiegenden Folgen missglückter Operationen kann ich die Untätigkeit der Unionsfraktion nicht nachvollziehen. Und dass das Thema aktuell bleibt, zeigte eine Online- Umfrage der Stiftung Warentest. Danach ist jede/r vierte Operierte nicht mit dem Ergebnis des ästhetischen Eingriffs zufrieden. Fast jeder/m Zehnten wurde vor der Operation kein schriftlicher Vertrag vorgelegt. Wichtig im Sinne einer Risikominimierung für den Patienten/die Patientin ist vor allem die sachkundige und umfassende Beratung im Vorfeld der Operation. Das schließt eine fundierte Besprechung der Operationsfolgen ebenso mit ein wie die Nennung von Alternativen. Die Beratung muss zudem verständlich und gegebenenfalls gerichtsfest nachvollziehbar sein.

Adressaten unseres Gesetzentwurfs waren die ärztliche Selbstverwaltung, die Gesundheitsbehörden der Bundesländer und die Medien. Sie alle sollten zum Wohle der VerbraucherInnen und PatientInnen stärker als bisher in die Pflicht genommen werden. Mit der CDU/CSU- Fraktion nicht durchgesetzt werden konnte die Forderung an die Bundesregierung, Familien besser über die möglichen Gesundheitsrisiken zu informieren und damit Eltern zu sensibilisieren. Abgelehnt wurden ebenso die Ausweitung von Aufklärungskampagnen und wie die Nachweispflicht von ÄrztInnen über einen umfassenden Haftpflichtversicherungsschutz.

CDU/CSU nehmen die Gefahren von Schönheitsoperationen nicht ernst
Ärgerlich ist die Tatsache, dass dieses Gesetz der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist. Noch ärgerlicher aber ist die Art und Weise, wie das Gesetz auf der Zielgeraden der 16. Legislaturperiode blockiert wurde: All meine Gesprächsangebote an die verantwortliche Berichterstatterin der Unionsfraktion wurden in den vergangenen Sitzungswochen samt und sonders ignoriert.

Ich finde es unverantwortlich, dass die Gefahren insbesondere für Minderjährige bei schönheits- chirurgischen Eingriffen offenbar von der Unionsfraktion nicht ernst genommen werden und es nicht zu einer gesetzlichen Regelung gekommen ist. Ich werde dieses Anliegen aber in der nächsten Wahlperiode hartnäckig weiter verfolgen und bin zuversichtlich, dass dann die nötigen politischen Mehrheiten für ein solches Gesetz zustande kommen werden.
Mich stimmt zuversichtlich, dass wir als SPD- Bundestagsfraktion in den vergangenen vier Jahren viele Menschen für die Stärkung von PatientInnenrechten sensibilisieren konnten und diese Herausforderung auch ins SPD- Regierungsprogramm aufgenommen wurde.