„Zwar hat die Bayerische Staatsregierung klammheimlich ihren Normenkontrollantrag (Klage) gegen die Stiefkindadoption bei LebenspartnerInnen beim Bundesverfassungsgericht zurückgezogen. Wer aber Fortschrittliches denkt, wird gleich von der bayerischen Justizministerin gewarnt: Sie sei auch weiterhin eine Verteidigerin von Ehe und Familie gegen eine schrittweise Gleichstellung und mit ihr werde es keine Volladoption durch LebenspartnerInnen geben. Schlecht gebrüllt, Frau Merk“ erklärt Mechthild Rawert (SPD), Bundestagsabgeordnete für Tempelhof- Schöneberg und Verfechterin einer umfassenden Gleichstellungspolitik für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Transsexuelle, dazu.
„Im Mittelpunkt sollte auch in Bayern das Kindeswohl stehen. Für die kindliche Entwicklung ist in allen Familienformen die Beziehungsqualität der bedeutsame Einflussfaktor. Es wird Zeit, vorurteilsbeladene Vorbehalte über Bord zu werfen“ meint die Bundestagsabgeordnete.
Die vom in Bayern ansässigem Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg im Auftrag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erstellte repräsentative Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften belegt eindrucksvoll: LebenspartnerInnen sind als Adoptiveltern geeignet. Wie überall in der Welt gilt: Kinder wachsen dort gut auf, wo sie geliebt werden. Die sexuelle Identität spielt dabei keine Rolle. „Ich hoffe nun, dass die CDU/CSU endlich ihren Widerstand aufgibt und dass der Weg zur Zeichnung des geänderten Europäischen Adoptionsübereinkommens frei wird. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern die gleichen Voraussetzungen für alle Adoptionen. Für LebenspartnerInnen soll das gemeinsame Adoptionsrecht für eingetragene LebenspartnerInnen wie bei Ehepaaren gelten. Alle Kinder sollen es schließlich gut haben und ihnen sollen, unabhängig von der sexuellen Identität der Erziehungsberechtigten, alle ihnen zustehenden Rechte auch zugestanden werden“, fordert Rawert.
Die Bayerische Staatsregierung hatte beim Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag eingereicht, um gegen die am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes, insbesondere gegen das Recht zur Stiefkindadoption, vorzugehen. Diese Klage ist am 08. Juli 2009 zurückgenommen worden. Gerade Brigitte Zypries hat als Bundesjustizministerin die seit dem 1. Januar 2005 wirksame Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes zu Gunsten der Angleichung der Rechtsstellung eingetragener Lebenspartner gegenüber Ehepaaren immer weiter angeglichen.
Voraussetzung für das gemeinsame Adoptionsrecht von Lebenspartnern ist, dass Deutschland das geänderte Europäische Adoptionsübereinkommen zeichnet und in Kraft setzt. Dieses Abkommen lässt im Unterschied zur Fassung von 1967 die gemeinsame Adoption auch durch Lebenspartner zu. „Ich erwarte von der bayerischen Staatskanzlei, dass sie diesen Sprung ins neue Jahrtausend tut“ hofft Mechthild Rawert.