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Wichtige Gesetzesänderungen im VerbraucherInnen- und Anlageschutz sowie zur Vergütung von Vorständen

„Ich freue mich, dass die sozialdemokratische Handschrift auch beim Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Kleinanlegerinnen und Kleinanleger klar erkennbar ist. Als Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe ich mich in der zu Ende gehenden Legislaturperiode dafür stark gemacht. Einige der vom Bundestag bereits vor einigen Wochen beschlossenen Änderungen gelten nun ab August“, so Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete für Tempelhof- Schöneberg, zum Inkrafttreten der Gesetze zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, der Stärkung des AnlegerInnenschutzes bei Bankgeschäften und zur Vergütungsreform bei Vorständen.

Die wichtigsten Änderungen im Detail:

Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung verbietet Werbeanrufe bei VerbraucherInnen, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufende dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August 2009 - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.
Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber VerbraucherInnen können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der/die Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Bei Werbeanrufen darf der/die AnruferIn seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine/ihre Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bislang nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie- Dienstleistungen können künftig widerrufen werden; so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die VerbraucherInnen am Telefon abgeschlossen haben.
Der Schutz vor untergeschobenen Verträgen, einschließlich der so genannten Kostenfallen im Internet, wird verbessert.

Wenn VerbraucherInnen über sein/ihr Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt wurde/n, kann er/sie Verträge über Dienstleistungen, die er/sie am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, künftig widerrufen. Bislang gibt es in solchen Fällen kein Widerrufsrecht mehr, wenn der/die UnternehmerIn mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers/der Verbraucherin begonnen oder der Verbraucher/ die Verbraucherin die Ausführung selbst veranlasst hat.

Durch die verbesserten Regelungen zum AnlegerInnenschutz werden Banken künftig verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und den KundInnen eine Ausfertigung des Protokolls an die Hand zu geben. Dies soll AnlageberaterInnen zu höherer Sorgfalt veranlassen und damit insgesamt die Qualität der Beratung erhöhen. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich der/die Kunde/Kundin auf das Beratungsprotokoll berufen. Für ab dem 5. August 2009 entstehende Ansprüche wegen Falschberatung gelten längere Verjährungsfristen. Diese neuen Dokumentationspflichten werden ab dem 1. Januar 2010 gelten, damit den Banken die benötigte Zeit für organisatorische Vorbereitungen bleibt.

Die Finanzmarktkrise hat auch gezeigt, dass bei der Festsetzung der Vergütung künftig verstärkt Anreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gesetzt werden müssen. Mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung haben wir auch darauf reagiert. Ein Hauptgrund für den Zusammenbruch des neoliberalen Finanzsystems war, dass in vielen Unternehmen in der Vergangenheit zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Parameter - wie etwa Umsatzzahlen oder Börsenkurse zu bestimmten Stichtagen – geschaut wurde. Das langfristige Wohlergehen des Unternehmens ist dabei oft aus dem Blick verloren gegangen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, Peer Steinbrück zuallererst, haben in den vergangenen Jahren immer wieder auf die Gefahren einer solchen kurzfristigen Wirtschaftsordnung hingewiesen. Fehlerhafte Verhaltensanreize haben zum Eingehen unverantwortlicher Risiken verleitet. Es ist es an der Zeit, dass die Politik den Ordnungsrahmen neu justiert. Mit dem VorstAG haben wir in Deutschland rasch reagiert. Es enthält klarere Vorgaben an den Aufsichtsrat zur Festsetzung der Vorstandsvergütung. Um langfristige Verhaltensanreize zu erreichen, werden variable Vergütungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben und für Aktienoptionsprogramme gelten längere Ausübungsfristen.