Hauptmenü

Mechthild Rawert: Informationen zu einigen gesetzlichen Neuregelungen

In den letzten Tagen sind bereits einige gesetzliche und andere Neuregelungen in Kraft getreten. Zum heutigen Tage folgen weitere. Nachfolgend finden Sie zu einigen Kurzinformationen:

 Patientenverfügung schafft Vertrauen

Viele fürchten Krankheit oder Pflegebedürftigkeit; sich eines Tages nicht mehr mitteilen zu können und fremdbestimmt Behandlungen ausgeliefert zu sein. Dank einer Neuerung im Betreuungsrecht kann nun jeder vorab klare Verhältnisse schaffen mit einer Patientenverfügung. Jeder Erwachsene kann nun schriftlich festlegen, ob er bestimmte ärztliche Behandlungen zulässt, sollte er eines Tages nicht mehr einwilligungsfähig sein. Es steht ihm ebenso frei, sie zu untersagen. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Hat der Patient/die Patientin die Fähigkeit zur Einwilligung verloren, prüft eine BetreuerIn, ob die damals getroffenen Festlegungen auf die aktuelle Sachlage zutreffen. Gegebenenfalls muss der Betreuer/die Betreuerin dem Willen des Betroffenen Geltung verschaffen.

 

Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts; Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs - Gerechter Ausgleich für Geschiedene

Wenn Ehen auseinandergehen, ist Geld und Gut korrekt zu verteilen. Das sogenannte Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts ermöglicht vielen eine gerechte Auseinandersetzung. Es soll die/den ausgleichsberechtigten PartnerIn davor schützen, dass der andere Partner/die andere Partnerin Vermögen beiseite schafft. So gelten jetzt einheitliche Stichtage für die Berechnung von Zugewinn oder Ausgleichsforderungen. In die Berechnung werden nun auch Schulden einbezogen, die ein Partner/eine Partnerin in die Ehe bringt. Dieses Gesetz gilt für Ehen im sogenannten gesetzlichen Güterstand - also nicht bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.

Neben dem Zugewinn werden auch Rentenansprüche gleich und damit gerechter unter den Geschiedenen verteilt. Beide Ehegatten sollen gleichmäßig an gemeinsam erwirtschafteten Anrechten teilhaben. Dafür ist nun an Stelle des bisherigen Einmalausgleichs eine Teilhabe an allen Versorgungsarten vorgesehen. Dabei sollen versorgungsberechtigten Ex-Gatten auch private und betriebliche Altersvorsorgen des anderen zugute kommen. Das neue Recht gilt für alle Scheidungsverfahren, die ab dem 01. September beim Familiengericht eingeleitet werden.

 

Familienrecht - Klarheit im Familienrecht

Streitigkeiten aus Ehe, Familie oder dem Verhältnis von Eltern und Kindern, Fragen wie Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht oder Versorgungsausgleich werden übersichtlich und anwenderfreundlich geregelt. Das gilt auch für das Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dazu gehören unter anderem Vormundschafts-, Betreuungs-  und Unterbringungssachen, aber auch Nachlass- und Registersachen.

 

Mehr Transparenz und mehr Rechte für Aktionäre

Aktionäre börsennotierter Gesellschaften erhalten künftig mehr Informationen aus dem Unternehmen: Die Gesellschaften müssen in Zukunft alle für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Zudem können Aktionäre aktiv an der Hauptversammlung teilnehmen per Online-Zuschaltung, Stimmabgabe per Briefwahl oder auf elektronischem Weg. Zudem soll das Gesetz missbräuchliche Klagen sogenannter "räuberischer Aktionäre" bekämpfen, die lediglich die Unternehmenspolitik stören wollen.


Transparenz im Datenschutz

Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur nach Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden. Diese Einwilligung muss festgehalten werden wird sie nicht schriftlich erteilt, ist sie grundsätzlich zu bestätigen oder elektronisch zu protokollieren. Das gilt auch für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken. Es bestehen jedoch jeweils Ausnahmen für listenmäßig zusammengefasste Daten: Diese gelten beispielsweise für Eigenwerbung oder für Spendenwerbung unter anderem von Kirchen und Religionsgemeinschaften. Das neue Datenschutzrecht stellt auch klare Regeln für den Umgang mit Daten von Beschäftigten.

 

ArbeitnehmerInnendatenschutz

Die Datenschutzskandale bei einer Reihe von Großunternehmen haben verdeutlicht, dass der Datenschutz im Arbeitsleben verbessert werden muss. Deswegen wurde eine konkretisierende Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen (Paragraph 32 BDSG neu). Hier wird geregelt, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten vor der Einstellung, im und nach dem Beschäftigungsverhältnis erheben und verwenden darf. Das Gesetz beinhaltet ferner eine Regelung über den Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Danach kann einer Datenschutzbeauftragten/einem Datenschutzbeauftragten während ihrer Amtszeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Diesen Sonderkündigungsschutz genießt sie/er auch noch ein Jahr nach dieser Amtszeit.

 

7. Mindestlohn-Verordnung im Baugewerbe

Grundlage für die 7. Mindestlohn-Verordnung im Baugewerbe ist der am 23. Mai 2009 nach Verhandlungen der Tarifvertragsparteien geschlossenen Mindestlohn-Tarifvertrag.

Die Mindestlöhne steigen danach bis 2011 in Westdeutschland sowie Berlin um 1,2 bis 2,8 Prozent und in Ostdeutschland um 8,3 Prozent.

 

Neuregelungen durch das Assistenzpflegebedarfsgesetz

Pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die auf persönliche Hilfe angewiesen sind, können diese Assistenz künftig mit ins Krankenhaus nehmen. Bisher ruhte die Finanzierung der Assistenzleistung bei stationären Aufenthalten. So konnten die Betroffenen beim Krankenhausaufenthalt nicht auf die benötigte Hilfe zurückgreifen. Sie erhielten im Krankenhaus zwar sämtliche notwendige behandlungspflegerische Maßnahmen.

Neu geregelt wird die besondere pflegerische Versorgung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Aus dem Nachrangprinzip folgt, dass die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung auf die Leistungen der Träger der Sozialhilfe anzurechnen sind.

Darüber hinaus ist die im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelte Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie mit körperlich oder geistig behinderten Kindern und Jugendlichen nun verbessert. Tatsächlich angefallene Fahrkosten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nunmehr erstattet. Die Mitnahme eines Behindertenbegleithundes im öffentlichen Nahverkehr wurde erleichtert.

Die Änderung des Gesetzes ist bereits am 5. August 2009 in Kraft getreten.

 

Änderung des Telekommunikationsgesetzes - Mehr Transparenz und Verbraucherschutz beim Telefonieren

Ziel des Gesetzes ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor so genannten "untergeschobenen" Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) zu schützen. Heute ist es möglich, dass die Betreibervorauswahl auf Zuruf eines Dritten umgestellt wird, ohne dass er sich hinreichend bewusst war, dies veranlasst zu haben oder sogar ohne dass der Teilnehmer eine Umstellung gewünscht hat. Unseriöse Anbieter nutzen dies häufig aus, um eine Umstellung zu veranlassen. Um solche "untergeschobenen" Verträge zu unterbinden, muss die Erklärung der Teilnehmer zur Umstellung der Betreibervorauswahl oder die Vollmacht zur Abgabe dieser Erklärung zukünftig schriftlich erfolgen. Damit wird der Teilnehmer deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass er eine Umstellung veranlasst.

Die Preise für Mobilfunk-Anrufe bei 180-er Nummern sind künftig genau anzugeben. Anrufe aus den Mobilfunknetzen bei 0180-Nummern dürfen maximal 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf kosten. Diese Regelungen gelten ab dem 1. März 2010. Das Gesetz ist bereits am 4. August 2009 in Kraft getreten.

  

Energieleitungsausbaugesetz - Investitionen in moderne Netze

Um den Strom aus Windenergieanlagen zu den VerbraucherInnen zu transportieren, aber auch wegen neuer, hocheffizienter konventioneller Kraftwerke und des zunehmenden EU-weiten Stromhandels sind dringend neue Höchstspannungsleitungen erforderlich.

Das Energieleitungsausbaugesetz beschleunigt die Planungs- und Genehmigungsverfahren für 24 vordringliche Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV). Dabei wird auch im Rahmen von vier Pilotprojekten die Erdverkabelung von 380kV-Leitungen getestet. Auf 110kV-Ebene werden Erdkabel nach Wirtschaftlichkeitskriterien gestattet. Ferner enthält das Gesetz Regelungen zur Verstärkung und Optimierung bestehender Leitungen sowie zum Einsatz neuer Technologien wie der Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGU) im Netz. Das Gesetz ist bereits am 26. August 2009 in Kraft getreten.

  

Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A/H1N1 - Kostenlose Impfungen

Mit der Ministerverordnung wird sichergestellt, dass sich alle Versicherten kostenlos impfen lassen können, wenn sie das möchten. Vorrangig sollen bestimmte Risikogruppen, medizinisches Personal sowie bei Polizei und Feuerwehr Tätige geimpft werden. Die Krankenkassen und Länder treffen auf der Grundlage der Verordnung detaillierte Impfvereinbarungen. Außerdem gilt: Die Krankenkassen übernehmen die Impfkosten für bis zu 50 Prozent der Versicherten. Wenn sich mehr als die Hälfte der Versicherten impfen lassen wollen, übernehmen Bund und Länder die Mehrkosten. Das Gesetz ist bereits am 22. August 2009 in Kraft getreten.

  

Gendiagnostikgesetz - Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen

Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren. Zu den Grundprinzipien des Gesetzes zählt das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Teile des Gesetzes sind bereits am 5. August 2009 in Kraft getreten. Die übrigen Regelungen treten zum 1. Februar 2010 in Kraft.

  

Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten - Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform - Artikel 5: Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

Das Gesetz legt die Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten beim Robert Koch-Institut fest. Dieses Zentrum hat unter anderem die Aufgabe, die von den epidemiologischen Krebsregistern der Länder erfassten Daten zusammenzuführen, zu prüfen, auszuwerten und die Bundesregierung zu informieren. Die Auswertungen werden veröffentlicht und auf einer interaktiven Internetplattform zur Verfügung gestellt. Das Gesetz ist bereits am 18. August 2009 in Kraft getreten.