„Die Ausformulierung der Rechte von Patientinnen und Patienten in einem eigenständigen Patientenrechtegesetz ist und bleibt eines der großen Ziele für die Gesundheitspolitik der SPD-Bundestagsfraktion in der kommenden Legislaturperiode. Die Praxisberichte der Unabhängigen Patientenberatung und die unzähligen Fragen der Bürgerinnen und Bürger in der Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung am 31. August 2009 haben dies eindrucksvoll bewiesen“, zog Mechthild Rawert, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und erneute Direktkandidatin für Tempelhof-Schöneberg, ein für die kommenden Wochen und Monate ermutigendes Fazit.
Zusammen mit der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, hatte Rawert am letzten Montag unter dem Motto „Mündige PatientInnen - Das Patientenrechtegesetz“ in den bis auf den letzten Platz besetzten Großen Konferenzsaal des Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin-Schöneberg geladen.
Die Patientenbeauftragte fasste in ihrem Vortrag die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Patientenrechtegesetz der SPD-Bundestagsfraktion, Rawert war Mitglied dieser AG, aus dieser Legislaturperiode zusammen. Dazu gehören die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Patientinnen und Patienten, das Recht des Patienten und der Patientin auf Dokumentation, die Einführung flächendeckender Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme im stationären wie im ambulanten Bereich. Eine gute Dokumentation, eine höhere Qualität der Datenaufnahme und die kontinuierliche Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier der Schlüssel für den langfristigen Erfolg. Durch vergleichende Studien in den Krankenhäusern konnten in den letzten Jahren z.B. die Komplikationsraten bei Bypass-Operationen enorm gesenkt werden. Oft fehle die Transparenz; Ärztinnen und Ärzte hätten das Wissen und müssten dieses den Patientinnen und Patienten auch vermitteln. Auf die gleiche Augenhöhe käme es an.
Für Manuela Schwabe von der Unabhängigen Patientenberatung Berlin-Schöneberg stand in Ihrem Vortrag ebenfalls fest, dass ein Patientenrechtegesetz unbedingt nötig ist. „Der Bedarf ist sehr hoch, uns erreichen derzeit 500 Beratungsanfragen im Monat.“ Die Unabhängigen Patientenberatungsstellen hätten dabei unter anderem die Aufgabe der Beratung, der Informationsbeschaffung und auch regionale Weisungsfunktionen.
In der anschließenden Fragerunde wurde deutlich, dass die Herausgabe von Behandlungsunterlagen oft schwer gegenüber Ärztinnen und Ärzten durchsetzbar sei. Auch die Arzneimittelsicherheit und ungenügende Versorgungsforschung ist, laut der Patientenbeauftragten, oft ein zu lösendes Problem. So sei die Quote der über 65-jährigen, die wegen einer Arzneimittelfalschdosierung ins Krankenhaus müssten, auf 10% gestiegen.
Einen breiten Punkt in der Debatte nahm auch die Neuordnung der Patientenverfügungen und die Notwendigkeit von Betreuungs- und Vorsorgevollmachten ein. Der Bundestag hatte im Juni den seit langem von Mechthild Rawert unterstützten und mit dem 01. September gültigen Gesetzentwurf beschlossen. PatientInnenfreundlich geschriebene und von der Patientenbeauftragten der Bundesregierung empfohlene Broschüren und Formulare gibt es dazu auf der Seite des Bundesjustizministeriums.
Das Fazit von Mechthild Rawert über die in jeder Hinsicht gelungene Informationsveranstaltung, an der neben PatientenfürsprecherInnen sowie der Qualitätsmanagerin des AVK unter anderem auch Vertreterinnen und Vertreter der Apothekerkammer Berlin, der Landespsychotherapeutenkammer, der AOK Berlin und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung teilnahmen.
„Oft sind Kommunikationsdefizite zwischen behandelndem Arzt/ behandelnder Ärztin und PatientInnen der Grund für Missverständnisse. Die Rolle der Patientin/des Patienten als selbstbewusste/r PartnerIn muss gestärkt werden, ohne das Arzt/Patientinnenverhältnis zu sehr zu reglementieren.
Ein eigenständiges Patientenrechtegesetz ist jedoch nötig und sinnvoll, um für eine Klarstellung der Rechte und Pflichten von Patientinnen und Patienten, aber auch von Ärztinnen und Ärzten zu sorgen. Da diese Aufgabe so vielschichtig und viele Berufsfelder davon betroffen seien, werden im Gesetzgebungsprozess im nächsten Bundestag möglichst viele Akteure ihren Sachverstand einbringen können und müssen.“