Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung am 8. September nach langer Ungewissheit einen Kompromiss für die Durchführung des EU-Schulobstprogramms gefunden. Bund und Länder einigten sich darauf, dass die Länder ihre Verweigerungshaltung aufgeben und nun doch die komplette Finanzierung des Programms übernehmen. Dem Vernehmen nach wird Berlin gegen das Programm stimmen. Zum Kompromiss des Vermittungsausschusses erklärt Mechthild Rawert:
Mit dem Schulobstprogramm sollen Schulkinder an eine gesunde Ernährung herangeführt werden, indem ihnen die Schulen regelmäßig frisches Obst bereitstellen und sie begleitend dazu im Unterricht mehr über gesunde Ernährung lernen.
Die EU bezuschusst das Programm allein in Deutschland mit 12,5 Mio. Euro, verlangt aber eine Kofinanzierung durch die Mitgliedsstaaten in gleicher Höhe. Die Bundesländer hatten daraufhin einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem sie die Finanzierung allein dem Bund aufbürden wollten. Die Zuständigkeit - und damit auch die Finanzierung - fällt jedoch eindeutig in den Aufgabenbereich der Bundesländer. Denn der Schwerpunkt des Gesetzes liegt nicht - wie von den Ländern behauptet - in der Förderung der Obstwirtschaft, sondern in der Gesundheitsvorsorge von Schulkindern.
Erfreulicherweise haben die Länder sich nun einer konstruktiven Lösung geöffnet. Dieser Streit war gerade deswegen so unverständlich, da das Programm schon mit relativ geringen Mitteln durchführt werden kann und den Ländern zur Finanzierung ausdrücklich auch andere Wege wie Sponsoring oder eine Kostenbeteiligung der Eltern offengestanden hätten. Der Streit zwischen Bund und Ländern hätte längst gelöst sein können, wenn es die zuständige CSU-Ministerin Aigner nicht versäumt hätte, rechtzeitig einen Gesetzentwurf vorzulegen. Hätte Frau Aigner rechtzeitig gehandelt, hätte der Bundestag nämlich den Bundesratseinspruch zurückweisen können.
Der Kompromiss im Vermittlungsausschuss war die letzte Chance, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung zu finden. Andernfalls hätte das komplette Gesetzgebungsverfahren nach der Wahl erneut durchlaufen werden müssen und die EU-Gelder für das erste Schulhalbjahr 2009/2010 wären verfallen.