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Würde, Selbstbestimmung und PatientInnenrechte stärken - Gastkommentar Mechthild Rawert, MdB, in AWO Panorama

 Mechthild Rawert, MdB, in: AWO Panorama, Informationen des AWO Landesverbandes Berlin e.V., Ausgabe 5/2009, Seite 3

Sowohl in der Gesellschaft als auch im Deutschen Bundestag wird seit Jahren darum gerungen, Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht von PatientInnen mit dem wissenschaftlichen Fortschritt in der Medizin und in der Pflege zu vereinbaren. Zwei Themen sind mir dabei besonders wichtig. Zum einen ist der Bundestag nach intensiven Beratungen bei der Neuregelung der PatientInnenverfügung zu einem guten Ergebnis gelangt. In der kommenden Legislaturperiode wird darüber hinaus das wichtige Thema eines eigenständigen Patientenrechtegesetzes angegangen werden.

 Heute empfinden viele PatientInnen sich im Schadensfall als ohnmächtig. Das muss geändert werden. Wir SozialdemokratInnen haben hierfür Eckpunkte vorgelegt. Die neue PatientInnenverfügung sichert die Selbstbestimmung Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 die Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen gesetzlich beschlossen.

Das Patientenverfügungsgesetz erkennt das Selbstbestimmungsrecht von PatientInnen an. Liegt der Patientenwille schriftlich vor, gilt er auch - und zwar völlig unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Jeder Mensch kann selbst entscheiden, welche Art von medizinischer Behandlung er oder sie am Lebensende erhalten möchte. Sei es bei einer unheilbaren Krankheit oder nach einem schweren Unfall. Sowohl für die Patientnnen, die ÄrztInnen sowie die betroffenen Angehörigen existiert nun endlich Rechtsklarheit und -sicherheit.

Bereits vor Juni 2009 getroffene PatientInnenverfügungen behalten ihre Wirksamkeit. Kernpunkt des beschlossenen Gesetzes zur Patientenverfügung ist die so genannte unbeschränkte Reichweitenbegrenzung. Das bedeutet, die in einer PatientInnenverfügung getroffenen Entscheidungen über Verweigerung oder Durchführung bestimmter ärztlicher Maßnahmen gelten auch dann, wenn der/die PatientIn sich nicht mehr selbst äußern kann. ÄrztInnen haben das zu akzeptieren oder die Behandlung abzugeben.

 Niemand kann für alle möglichen Varianten des Lebens oder Ablebens rechtliche Vorgaben machen. Mit diesem Gesetz ist es aber gelungen, die Unsicherheit in weiten Teilen der Bevölkerung zu minimieren und jedem Menschen sein Recht auf Selbstbestimmung bis ans Lebensende zu geben.

Für ein eigenständiges PatientInnenrechtegesetz „PatientInnenrechte müssen gestärkt werden. Wir brauchen ein eigenständiges Patientenrechtegesetz, weil den PatientInnen als auch den ÄrztInnen ihre Rechte und Pflichten häufig unklar sind und diese nicht als transparent empfinden.

Wir brauchen dieses, weil sich PatientInnen im Konfliktfall gegenüber Kostenträgern und Leistungserbringern oft hilflos fühlen und die für die PatientInnen maßgeblichen Rechte derzeit in verschiedenen Rechtsgebieten - u.a. im Sozial-, Zivil-, Straf- und Gesundheitsrecht - zersplittert sind. Ein wichtiger Aspekt ist auch das Ungleichgewicht der Kräfte: PatientInnen brauchen mehr Gerechtigkeit, wenn sie Opfer von medizinischen Fehlern geworden sind. So müssen geschädigte PatientInnen schneller als bisher Schadensersatz und Schmerzensgeld erhalten können. Es bedarf Regeln, die einen fairen Ausgleich der Interessen sicherstellen können. Eine Zusammenführung der Rechte in einem eigenständigen Gesetz ist deshalb geboten. Weil wir dieses so dringend brauchen, hat es in der SPD-Bundestagfraktion bereits in der auslaufenden Legislaturperiode eine „Arbeitgruppe PatientInnenrechte“ unter der Leitung von Helga Kühn-Mengel, Patientenbeauftragte der Bundesregierung, gegeben. Diese hatte sich intensiv mit der komplexen Materie beschäftigt. Die Eckpunkte eines künftigen Gesetzes haben wir am 31. August im Auguste-Viktoria-Klinikum vorgestellt. Ich werde mich dafür stark machen, dass wir diese in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages umsetzen. Ausführlichere Informationen finden Sie auf meiner Website: www.mechthild-rawert.de

 

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