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20 Jahre Kinderrechtskonvention: Kinderrechte in Deutschland sind noch nicht überall verwirklicht

Am 20. November wird weltweit das 20-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention begangen. Die Konvention sichert Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre umfassende Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung zu.

Die Abgeordnete Mechthild Rawert erklärt: „In Deutschland gibt es nicht nur Grund zum Feiern, denn noch sind Kinderrechte nicht überall verwirklicht. Die Kinderrechtskonvention gilt hierzulande nur eingeschränkt, denn die damalige schwarz-gelbe Koalition hat 1992 eine Vorbehaltserklärung abgegeben. Diese betrifft die Rechte von Flüchtlingskindern. Seit Langem fordert die SPD, dass Kinderrechte auch in Deutschland endlich vorbehaltlos umgesetzt werden.“

Weiteren Handlungsbedarf sieht Rawert für die Rechte von Kindern mit einer Behinderung. Während in vergleichbaren Ländern 90 Prozent aller Kinder gemeinsam unterrichtet werden, besuchen in Deutschland nur knapp 16 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule. Rawert fordert deshalb: „Kinder mit Behinderung dürfen nicht länger in Kitas und Schulen ausgegrenzt werden. Zwar gibt es immer mehr Einrichtungen auch in Tempelhof-Schöneberg, die integrativ arbeiten, aber es bleibt dennoch viel zu tun.“

Die SPD-Bundestagsabgebordnete will sich dafür einsetzen, dass Kinderrechte bekannter gemacht werden. „Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Dafür ist mehr Aufklärungsarbeit in Kitas und Schulen notwendig. Darüber hinaus müssen Kinder und Jugendliche regelmäßig beteiligt werden.“

Rawert kündigte an, sich im Bundestag für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz stark zu machen. „Eine solche Verfassungsänderung würde unterstreichen, dass der Staat den Kindern zur Verwirklichung ihrer Rechte verhilft und für kindgerechte Lebensbedingungen sorgt.“