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Menschenrechte gelten auch für die Ärmsten der Armen

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte erklärt Mechthild Rawert, Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete aus Tempelhof-Schöneberg und Mitglied der AG Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion und des Parlamentarischen Beirats der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung:

Menschenrechte sind angeboren und unverlierbar und egalitär. Sie gelten für alle Menschen unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Farbe, Religion, Sprache, Behinderung und sexueller Identität. In der Vergangenheit sind auch demokratische Staaten wegen der Aushöhlung von Menschenrechtsstandards häufig ins Fadenkreuz der Kritik geraten. Oft herrscht eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit, auch in Deutschland. Insbesondere bei Fragen der Integrationspolitik, beim Umgang mit AsylbewerberInnen und Flüchtlingen, bei der Gleichberechtigung von Mann und Frau und bei der Positionierung gegenüber rechtsextremen Delikten gibt es in unserem Land Defizite und erheblichen Handlungsbedarf.

Im Deutschen Bundestag findet am 17. Dezember 2009 eine Menschenrechtsdebatte statt. In einem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die neue Bundesregierung auf, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit weiterhin an menschenrechtlichen Standards zu orientieren. Durch die geplante Verknüpfung von Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungspolitik laufen wir Gefahr, dass Menschenrechte zweitrangig werden. Wir wollen, dass die Verwirklichung der Menschenrechte als entwicklungspolitische Querschnittsaufgabe garantiert wird. Der bis 2010 gültige „Aktionsplan  Menschenrechte“ muss weiter umgesetzt und ein fortentwickelter Folgeplan vorlegt werden. Da Armut häufig das Ergebnis von Menschenrechtsverletzungen ist, fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zudem die Umsetzung der Milleniums-Entwicklungsziele, deren Schwerpunkt Armutsbekämpfung ist.

Ein weiteres zentrales Thema ist die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention komplett zurückzunehmen und setzt sich dafür ein, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, als Kinder im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention behandelt werden und denselben Schutz wie deutsche Kinder genießen.
Seit mehr als 16 Jahren verhindern CDU/CSU und FDP gemeinsam die vollständige Umsetzung dieser Konvention. Im deutschen Asylrecht gelten 16-Jährige als voll handlungsfähig und haben keinen Anspruch auf die Bestellung einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters. Ihr Schutzanspruch aus der UN-Kinderrechtskonvention wird ausgehöhlt. Das führt dazu, dass sie in der Praxis oftmals keine Leistungen nach dem Jugendhilferecht erhalten, obwohl Flüchtlinge unter 18 Jahren grundsätzlich dieselben Ansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben wie ihre deutschen Altersgenossen. Auch von schulischer Erziehung bleiben sie oft ausgeschlossen. Das muss endlich ein Ende haben.

60 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind die Menschenrechte für viele Menschen ein uneingelöstes Versprechen. Deutschland muss sich gemeinsam mit allen Demokratien der Erde dafür einsetzen, dass Menschenrechte kein Privileg, sondern das unverhandelbare Recht eines jeden Menschen ist.