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Gegen Homophobie und für eine queere Vielfalt

Anlässlich des Internationales Tages gegen Homophobie erklärt Mechthild Rawert, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Tempelhof-Schöneberg:
Homophobie, verbale oder körperliche Gewalt gegen Lesben und Schwule, Bisexuelle, Transgender oder Intersexuelle, geht uns alle an. Wir alle sind aufgefordert, jedem Anzeichen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten, uns für den Schutz und die Freiheit einer jeden Person stark zu machen.

Wir alle sind zur Bekämpfung einer Ideologie der Ungleichwertigkeit aufgerufen. Wir alle müssen kundtun: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Auch in Deutschland findet gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit immer noch statt. Viel zu viele Menschen glauben, dass andere Menschen „weniger wert“ seien. Gegen Vorurteile ankämpfen bedeutet gleichzeitig auch sich für Vielfalt, eine queere Vielfalt einzusetzen. Es geht darum, „ohne Angst verschieden sein zu können“ (Theodor W. Adorno).

Wir brauchen politische und gesetzliche Regelungen, die selbstbestimmte Lebenskonzepte möglich machen. Drängende Fragen greift Schwarz-Gelb aber nicht auf oder stemmt sich dagegen.

Aktiv fortentwickelt werden müssen auf der politischen Agenda aber u.a. folgende Themen:

Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien

Wenn das Kindeswohl zählt, müssen Regenbogenfamilien endlich mit anderen Familienformen gleichgestellt werden. Das Institut für Familienforschung in Bamberg hat im Rahmen der von der ehemaligen Bundesjustiziministerin Brigitte Zypries in Auftrag gegebenen Studie “Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften“ eindeutig belegt, dass in “Regenbogenfamilien” Lesben und Schwule für Kinder Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und ihnen Zuwendung schenken. Ebenso wie in klassischen Familienformen entscheidet auch hier die Beziehungsqualität und nicht diskriminierende Rollenstereotype. Das Kindeswohl für die rund 16.000 Kinder, die mit zwei Müttern oder Vätern leben, ist gewährleistet. Es gibt deshalb keinen Grund, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften das Recht auf Adoption zu verweigern. Vielmehr muss auch eine schwarz-gelbe Politik jetzt endlich handeln.

„Sexuelle Identität“ ins Grundgesetz

Der Gleichbehandlungsartikel im Grundgesetz (Artikel 3 Abs. 3) ist um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu erweitern. Damit wird die Rechtsstellung von Schwulen, Lesben, Bisexuelle, Transgender und Intersexuellen deutlich gestärkt und der Schutz vor Benachteiligung ausgeweitet. Der Kampf gegen die noch andauernde Diskriminierung von eingetragenen LebenspartnerInnen gegenüber EhepartnerInnen muss weitergeführt werden. Auf europäischer Ebene und in einigen Bundesländern ist das Verbot der Benachteiligung wegen sexueller Ausrichtung und Identität in den jeweiligen Verfassungen bereits Standard. Schwarz-Gelb hält davon aber nichts. Schon im Koalitionsvertrag tauchen die Worte homosexuell, schwul oder lesbisch erst gar nicht auf.

Der Internationale Tag gegen Homophobie geht auf einen Beschluss der Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zurück. Diese hatte vor 20 Jahren am 17. Mai 1990 beschlossen, Homosexualität von der Liste der Krankheiten zu streichen. Der 17. Mai wurde daraufhin zum Internationalen Tag gegen Homophobie ausgerufen.