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Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zugestimmt

Die Folge davon ist, dass CDU und FDP die Gewinne von den Stadtwerken zu den großen Vier im Strommarkt umleiten werden. Am Ende fehlen diese Mittel im Kommunalhaushalt für die Finanzierung von Schwimmbädern und Büchereien. Höhere Renditen bei RWE, Vattenfall, EnBW und Eon statt Freibad und Bildung – so das Ergebnis der Beschlüsse über längere Atomlaufzeiten in Berlin.

Der monatelang andauernde Streit über das von der Bundesregierung vorgelegte Energiekonzept fand am Donnerstag, 28. Oktober 2010, sein vorläufiges Ende. Mit den Stimmen der Regierungsmehrheit, nahm die Koalition ihre Novelle des Atomgesetzes im Plenum an. Demnach sollen die Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre verlängert werden.

Bereits die Anhörungen im Umwelt-, Haushalts- und Wirtschaftsausschuss zu den Atomgesetznovellen, den Gesetzentwürfen zum Energiefonds und zur Kernbrennstoffsteuer sowie zu den Vorlagen zum Energiekonzept der Bundesregierung haben bestätigt, dass die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke auch die erneuerbaren Energien in ihrem Ausbau massiv behindern wird.

Die Bundesregierung behauptet demgegenüber, dass die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke als „Brücke ins Zeitalter der Erneuerbaren Energien“ notwendig sei. Diese Behauptung konnte schon in den Anhörungen nicht belegt werden. Ganz im Gegenteil: Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird durch die Laufzeitverlängerung konterkariert.

Die Bundesregierung will mit den Gesetzentwürfen zum Energiefonds und zur Kernbrennstoffsteuer lediglich die Negativdebatte über die Laufzeitverlängerung wettmachen, indem versprochen wird, dass man einen Großteil der aus der Laufzeitverlängerung entstehenden Gewinne abschöpft und für Klimaschutzmaßnahmen einsetzt. Die Anhörung im Haushaltsausschuss hat ergeben, dass diese Behauptung falsch ist, die rechtlichen Konstruktionen hoch zweifelhaft sind und durch die Errichtung des Fonds die Kürzungen im Haushalt nicht annähernd ausgeglichen werden. Profiteure sind nur die großen Vier im Strommarkt. Durch die zusätzlichen Gewinne wird allein die Marktmacht von RWE, EON, EnBW und Vattenfall gefestigt. Das verhindert mehr Wettbewerb – mit absehbar negativen Folgen für die Strompreise. Die SPD befürchtet, dass die AKW-Betreiber die zusätzlichen Einnahmen nutzen werden, um auch den Markt der Erneuerbaren Energien zu übernehmen. Die so gestärkte Marktmacht kann auch dazu führen, dass die großen Vier die Preise am Markt noch stärker bestimmen und Kosten beliebig an uns Kunden weitergeben.

Die Beschlüsse im Bundestag bedrohen desweiteren Neuinvestitionen der Stadtwerke in eigene Kraftwerke. Der Atomausstieg hat Investitionen in eine zukünftige Energieversorgung ausgelöst. Neue Anbieter und Stadtwerke konnten damit rechnen, mit den eigenen Kraftwerken die stillgelegten AKW zu ersetzen. Diese Investitionen sind nun faktisch verbrannt, denn die Wirtschaftlichkeit neuer Erzeugungsanlagen ist nicht mehr gegeben. Im Ergebnis werden geplante Investitionen sogar verschoben oder zurückgenommen.

Sollte der Bundespräsident dieses Gesetz unterschreiben, werden wir es vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. So offensichtlich verfassungswidrig war bisher kaum ein Gesetz:

  • Durch die Laufzeitverlängerung werden die AKW, insbesondere die ältesten Reaktoren, immer unsicherer. Es steigt das atomare Risiko.
  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird – entgegen den Ankündigungen im Energiekonzept der Bundesregierung „erneuerbare Energien als tragende Säule zukünftiger Energiepolitik“ zu fördern - massiv gefährdet.
  • Die geplante finanzielle Förderung der erneuerbaren Energien durch die Kernbrennstoffsteuer und den Energiefonds wird nicht gelingen.
  • Die Laufzeitverlängerung als „Heilsbringer“ für die Finanzierung der erneuerbaren Energien und zur Sanierung des Staatshaushaltes ist überflüssig. Würde man die Kernbrennstoffsteuer nicht befristen und den Steuersatz erhöhen, könnte man auf die Laufzeitverlängerung verzichten und weitaus höhere Einnahmen erzielen.