Auch Mechthild Rawert, engagierte Kämpferin gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Rechtspopulismus, bekämpft die „Extremismusklausel“ von Kristina Schröder (CDU).
Mit dieser „Extremismuserklärung“, die Bundesministerin Schröder derzeit allen Trägern im Rahmen des Programms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ und des Programms „Initiative Demokratie stärken“ abverlangt, stellt sie all diejenigen unter Generalverdacht, die sich täglich für praktizierte Demokratie und gegen Rechtsextremismus engagieren. Das ist unerträglich!
In der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus sind Misstrauen und Bespitzelungsaufforderungen gegenüber denjenigen, die demokratische Werte und Prinzipien vor Ort verteidigen demokratieschädigend und kontraproduktiv. Ich fordere die Bundesministerin Schröder daher auf, die Absätze 2 und 3 der so genannten „Demokratieerklärung“ in den Zuwendungsbescheiden ersatzlos zu streichen.
Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus verteidigen
Die Verteidigung der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus und für die Stärkung der Demokratie ist mir als sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete und Mitglied der AG „Strategien gegen Rechtsextremismus“ der SPD-Bundestagsfraktion ein großes Anliegen. Durch ihre Bildungs- und Präventionsarbeit leisten die Vereine, Projekte und Initiativen einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft und für die Achtung der Menschenrechte. Ihre Arbeit ist notwendig und muss fortgeführt werden. Gewachsene zivilgesellschaftliche Strukturen im Kampf gegen den Rechtsextremismus dürfen nicht Opfer der schwarz-gelben Bundesregierung werden. Ohne die Förderung des Bundes wären die meisten dieser Projekte allerdings nicht durchführbar.
Engagierte DemokratInnen nicht unter Generalverdacht stellen!
Ich finde die Debatte um die sogenannte „Demokratieerklärung“ , die aber vielmehr eine „Extremismusklausel“ ist, so entlarvend für die Politik der schwarz-gelben Bundesregierung. Die Initiativen und Vereine, die sich gegen Rechtsextremismus und für Demokratie engagieren, beweisen mehr als viele andere, dass sie für die Geltung des Grundgesetzes eintreten, dass sie die demokratische Kultur stärken und die Demokratie vor ihren Feinden schützen wollen. Sie tun dies nicht selten unter hohem persönlichen Einsatz.
Es ist paradox und widersinnig, gerade von diesen Initiativen eine über die allgemeinen Richtlinien bei der Zuwendung von Bundesmitteln hinausgehende explizite Sondererklärung zur Verfassungstreue zu verlangen. Das Gutachten von Prof. Dr. Ulrich Battis zeigt vielmehr auf, dass diese Extremismusklausel nicht verfassungsgemäß ist.
Die SPD-Bundestagsfraktion will engagierte Demokratinnen und Demokraten nicht unter Generalverdacht stellen, sondern unterstützen. Deswegen haben wir zusammen mit den Grünen einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um die geplante Bestätigungserklärung als Zuwendungsvoraussetzung aus den Richtlinien des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ zu streichen.