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Aktiv gegen die „Extremismusklausel“

(Berliner Stimme, 19.02.2011)

Engagierte Demokratinnen und Demokraten dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden! Deswegen habe ich den Protest der Träger für Demokratiearbeit am bundesweiten Aktionstag für Demokratie und gegen Bekenntniszwang am 1. Februar unterstützt und werde dieses auch weiterhin tun - vor Ort und als Mitglied der Arbeitsgruppe „Strategien gegen Rechtsextremismus“ in der SPD-Bundestagsfraktion.

Hintergrund ist die „Extremismusklausel“, die Bundesministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt hat. Von allen Trägern im Rahmen des Programms „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ und des Programms „Initiative Demokratie stärken“ wird eine Erklärung abverlangt. Sie sollen "auf eigene Verantwortung dafür Sorge tragen", dass sie selbst und alle Personen und PartnerInnen, mit denen sie zusammenarbeiten, auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Die Erklärung ist bindende Voraussetzung für die finanzielle Förderung. Diejenigen, die sich täglich für praktizierte Demokratie und gegen Rechtsextremismus engagieren, stehen nun selber unter Generalverdacht und werden in eine extremistische Ecke gestellt.

Dabei leisten diese Vereine und Initiativen durch ihre Bildungs- und Präventionsarbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft und für die Achtung der Menschenrechte. Sie beweisen durch ihre jahrelange Praxis, dass sie für unsere Verfassung eintreten, dass sie die demokratische Kultur stärken und die Demokratie vor ihren Feinden schützen wollen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist dabei, gewachsene zivilgesellschaftliche Strukturen im Kampf gegen den Rechtsextremismus zu zerschlagen. Denn ohne die Förderung des Bundes sind die meisten dieser Projekte nicht durchführbar.

Demokratieinitiativen nicht verdächtigen, sondern fördern!
Um die geplante Bestätigungserklärung als Zuwendungsvoraussetzung aus den Richtlinien des Bundesprogramms „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ zu streichen und die engagierten DemokratInnen zu unterstützen, hat die SPD-Bundestagsfraktion zusammen mit der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Bestärkt werden wir durch das Gutachten von Prof. Dr. Ulrich Battis von der Humboldt-Universität. Er zeigt auf, dass die geforderte „Extremismusklausel“ nicht verfassungsgemäß ist. Das Land Berlin hat bereits das richtige Signal gesetzt und Widerspruch gegen die Kopplung der „Demokratieerklärung“ an die Förderung der Träger eingelegt.