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Persönliche Erklärung zur Beseitigung der renten- und versorgungsrechtlichen Nachteile verschiedener Berufs- und Personengruppen in der ehemaligen DDR

Erklärung nach § 31 GO zu den 19 Anträgen der Fraktion Die Linke und einem Antrag des Bündnisses 90/Die Grünen zur Beseitigung der renten- und versorgungsrechtlichen Nachteile verschiedener Berufs- und Personengruppen in der ehemaligen DDR, TOP 5 a)
Wir - die Unterzeichner dieser Erklärung -  stellen fest, dass unsere heutigen 13 Enthaltungen zu den unter TOP 5 a) stattfindenden 20 ‚Namentlichen Abstimmungen‘ nicht bedeutet, dass die beantragten Sachverhalte gänzlich falsch sind, jedoch teilen wir deren Lösungsansätze nicht.

Wir stimmen dem Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Grüne“ zu, die zur Erarbeitung einer sachgerechten Lösung für die DDR-Geschiedenen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichten wollen.

Wir fordern einen Fahrplan für die Vereinheitlichung der Rentensysteme. Darüber hinaus fordern wir, dass alle sonstigen Sachverhalte in einem „Rentenüberleitungsabschlussgesetz“ geregelt werden. Hierfür haben wir ostdeutschen SPD-Bundestagsabgeordneten einen Forderungskatalog beschlossen, der unter anderem folgende Punkte berücksichtigen muss:

1.    Wir verlangen eine abschließende Regelung zur Vereinheitlichung der Rentensysteme in Ost und West! Das Angleichungsgebot nach Art. 30 Abs. 5 Satz 3 des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 verlangt die Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern und damit die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse für die Rentnerinnen und Rentner.

2.    Wir orientieren uns bei der Umsetzung am Zeitpunkt des Auslaufens des Solidarpaktes II im Jahr 2019. Gleichzeitig kämpfen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür, das bis zu diesem Zeitpunkt die Löhne und Gehälter angeglichen sind. Wir verlangen außerdem die Einführung von flächendeckenden Mindestlöhnen mit einem Anteil von Zahlungen an die Rentensysteme, der Anwartschaften oberhalb des Niveaus der Grundsicherung im Alter begründet.

3.    Sollte die Angleichung der Löhne bis zum Auslaufen der Solidarpaktes II nicht vollständig vollzogen worden sein, fordern wir, dass per „Stichtag“ 01.01.2020 bei der Rentenberechnung gleiche Rechengrößen gelten, die sich an den Westrechengrößen orientieren. Das heißt, für alle Rentnerinnen und Rentner Deutschlands gilt dann ein einheitlicher Rentenwert. Gleichzeitig wird für die Berechnung der Rentenanwartschaft ein einheitliches Durchschnittsentgelt zugrundegelegt. 

4.    Die Beitragsbemessungsgrenze Ost sollte an die Beitragsbemessungsgrenze West angeglichen werden. Pauschal bewertete Versicherungszeiten (bspw. für pflegende Angehörige sowie Erziehungs- und Wehrdienstzeiten) sollten ebenfalls mit einem einheitlichen Rentenwert bewertet werden.

5.    Zudem sollte die Bundesregierung prüfen, ob bei der Schaffung eines einheitlichen gesamtdeutschen Rentenrechts ein teilweiser Ausgleich für weiterhin bestehende Einkommensdisparitäten geschaffen werden kann und soll. Dieser Ausgleich und die armutsvermeidenden Leistungen sind als gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht von den Beitragszahlern, sondern aus Steuermitteln zu finanzieren.

6.    Wir fordern, die noch offenen Rentenüberleitungsfragen endlich abschließend in einem „Rentenüberleitungsabschlussgesetz“ zu klären. Dafür soll ein „Härtefallfonds“ mit einem Budget von mindestens 500 Mio. EUR jährlich aufgelegt werden, aus dem Bezieher von Altersrenten, die nicht umfassend in das AAÜG mit einbezogen wurden und auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, mit  einer monatlichen Zuschlagsrente geholfen wird. Dies wäre auch aus verfassungsrechtlichen Gründen eine unbedenkliche Alternative.

7.    Wir fordern darüber hinaus die Angleichung der Zuverdienstgrenzen für ehemalige Angehörige der Bundeswehr, die mit DDR-Beschäftigungszeiten nach vorheriger Überprüfung durch die Bundesbehörde für Stasi-Unterlagen ihre Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland fortgesetzt haben.

8.    Schließlich muss künftige Armutsvermeidung ein weiterer Schwerpunkt sein. Noch immer sind 40 Prozent der Ostdeutschen im unteren Lohnbereich angesiedelt. Deshalb fordern wir Regeln, die beschäftigungslose Zeiten bzw. geringe Verdienste  ab sofort und auch rückwirkend rentenrechtlich höher bewerten. Diese müssen aber im gesamten Bundesgebiet Anwendung finden:

a)    So sollen Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit künftig als beitragsgeminderte Zeiten gewertet werden: Bei Versicherten, die bei Renteneintritt weniger als 30 Entgeltpunkte erworben haben, sollen Hartz-IV-Zeiten mit dem Wert an Entgeltpunkten berücksichtigt werden, der dem durchschnittlichen Wert ihrer Beitragszeiten entspricht. Dabei soll eine Begrenzung auf 50 Prozent  des Durchschnittseinkommens erfolgen, so dass sie mit maximal 0,5 Entgeltpunkten pro Jahr berücksichtigt werden. Damit werden unterm Strich die Zeiten in Arbeitslosigkeit besser bewertet, ohne jedoch die beitragsorientierte Rentensystematik – nach der die Renten den Löhnen folgen - auszuhebeln.

b)    Die Rente nach Mindestentgeltpunkten soll für Beitragszeiten über das Jahr 1992 hinaus verlängert werden. Hintergrund ist, das diese Regelung nur bis zum 31.12.1991 bestand. Niedrige Löhne auf Grund von Teilzeit- bzw. Leiharbeit hat es aber – nicht nur in Ostdeutschland – vor allem ab Mitte der 90er Jahre bis in die heutige Zeit gegeben. Durch die Regelung würden auch ostdeutsche Versicherte nach Wegfall des Hochwertungsfaktors Mindestentgeltpunkte für niedrige Beitragszeiten erhalten, indem die Entgeltpunkte mit dem Faktor 1,5 multipliziert werden. Eine Kappung soll erfolgen, wenn die Entgeltposition 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes ausmacht.

Mechthild Rawert, MdB