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Fachgespräch zu Entgeltbewertungssystemen

Auf Einladung des Deutschen Frauenrates am 14.04.2011 im Deutschen Bundestag
Nachdem unser in der AG Gleichstellung erarbeitete Antrag zur Einführung einer gesetzlich verankerten Entgeltgleichheit für Frauen und Männer (Drs. 17/5038) im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch, dem 13.04.11 gescheitert war, trafen alle Fraktionen in Vertretung einer Abgeordneten bei der Veranstaltung des Deutschen Frauenrates am Donnerstag, dem 14.04. wieder zu diesem Thema aufeinander.

Auch dort ging es um Entgeltgleichheit. Der Deutsche Frauenrat DFR hatte eingeladen, mit Expertinnen aus dem Bundesfamilienministerium BMFSJ, Frau Greszczuk, und der Hans-Böckler-Stiftung HBS, Frau Dr. Jochmann-Döll, die beiden Prüfsysteme für Entgeltdiskriminierung zu diskutieren und politisch sowie praktisch zu bewerten: vorgestellt wurde das vom Familienministerium beworbene Verfahren Logib-D und das von der HBS entwickelte Verfahren EG-Check.

Nach intensiver Debatte über die Vor- und Nachteile der Bewertungssysteme, ihre Möglichkeiten und Grenzen war sich die Runde gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat einig, dass beide Verfahren unterschiedliche Zielsetzungen haben und deshalb in Ergänzung zueinander stehen sollten. Dann kann Entgeltdiskriminierung, berufliche Benachteiligung in Betrieben, Fortbildungs- und Bewertungsstrukturen und auch in vermeintlich neutralen Tarifverträgen aufgespürt werden. Um daraus dann auch Konsequenzen folgen zu lassen, Entgeltdiskriminierung von Frauen abzubauen und berufliche Benachteiligung auszugleichen, braucht es einen gesetzlichen Rahmen – auch darin war sich die Runde einig.

Für mich war es eine gute Bestätigung für meine gleichstellungspolitische Arbeit im Rahmen der SPD-Fraktion, dass sich das gesamte Forum mit dem von uns eingebrachten Antrag solidarisiert hat. Allerdings hat die politische Podiumsdiskussion mit den Abgeordneten, die den Abschluss der Veranstaltung bildete, auch gezeigt, dass eine Kernforderung der Tagung nicht erfüllt werden kann: Eine überfraktionelle Solidarität der Frauen bei den gleichstellungspolitischen Forderungen wird es nicht geben. Während die meisten Frauen unsere Meinung teilten, dass es eine gesetzliche Regelung geben muss, die mit Sanktionen ausgestattet ist und den Rechtsweg der Verbandsklage zulässt, sprachen sich beide Vertreterinnen der Regierungskoalition, Frau Schön (CDU) und Frau Laurischk (FDP) gegen eine verbindliche Regelung zugunsten der Freiwilligkeit aus. Die vom BMFSFJ vorgetragenen Resultate des Angebots an die Unternehmen, Logib-D anzuwenden, waren deutlich: auch heute noch führt Freiwilligkeit zu keinem akzeptablen Ergebnis für mehr Gleichstellung. Lediglich 75 Unternehmen haben sich überhaupt für das Prüfverfahren entschieden, ob und wie daraus Konsequenzen folgen, blieb offen. Darüber hinaus stellt nur das EG-Check-Verfahren der HBS ein Instrumentarium zur Verfügung, mit dem auch die Gleichwertigkeit von Arbeit geprüft werden kann. Das aber ist gerade im Hinblick auf die krassen Gehaltsdifferenzen zwischen den sogenannten typischen Frauen- und typischen Männerberufen wichtig.

Ich habe meine Meinung mit Nachdruck vertreten, dass nur unsere Forderung nach einem Gesetz die skandalöse Lohnlücke, das Pay-Gap von 23 Prozent schließen kann. Denn die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist so alt wie die Frauenbewegung. Und dennoch in Deutschland so wenig umgesetzt wie in kaum einem anderen Land. Nur die SPD hat bislang einen Vorschlag auf den Weg gebracht, mit welchen konkreten Maßnahmen und Einzelschritten dieses Ziel erreichbar wird.

Weitere Infos über die Homepage des Deutschen Frauenrates: www.frauenrat.de