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Die Sicht der Betroffenen ernstnehmen: Der Begriff „Inklusion“ definiert Barrierefreiheit neu

UN-Behindertenrechtskonvention
Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen ist das Ziel der Internationalen UN-Behindertenrechtskonvention. Bund und Länder haben sich 2009 dazu verpflichtet, künftig allen Menschen mit besonderen Bedürfnissen gleiche Chancen und Teilhabe in allen Lebensbezügen zu ermöglichen. Ziel ist es, die individuell notwendigen Unterstützungsleistungen wie etwa Barrierefreiheit und Assistenz dort zur Verfügung zu stellen, wo immer Menschen sie brauchen, um aktiv und gleichberechtigt an allen Lebensbereichen teilzunehmen.

Fast 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, mehr als 350.000 in Berlin. Für sie und ihre Angehörigen ist der Wechsel der Perspektive von der Fürsorge zur gleichberechtigten Teilhabe ein Zugewinn an Autonomie und Gleichberechtigung. Aber dafür muss noch viel passieren. Das ist nicht kostenneutral zu erreichen. Angesichts der Berliner Haushaltslage ist es hier vor Ort aus eigenen Mitteln nicht so leicht umzusetzen.

Chancengleichheit ernst nehmen
Unsere sozialdemokratischen Grundwerte entsprechen den Forderungen nach gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die allen Menschen die gleichen Chancen für gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Das jetzt von der SPD-Bundestagsfraktion verabschiedete Positionspapier „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Herausforderung und Chance für eine inklusive Gesellschaft“ wurde über einen mehrmonatigen Zeitraum hinweg mit Betroffenen gemeinsam erarbeitet. Es zeigt Handlungsfelder und Zukunftsoptionen auf. Als Gesundheitspolitikerin habe ich mich dabei mit dem Recht auf eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung befasst. Menschen mit Handicaps scheitern in Berlin bei der freien Arztwahl oft schon am fehlenden Aufzug – 80 % aller Berliner Arztpraxen sind nicht behindertengerecht.

Inklusive Kita, inklusive Schule
Im Bereich Bildung hat das Land Berlin in den letzten 10 Jahren schon viel getan: die große Schulreform ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Zur Zeit entsteht ein „Aktionsplan Inklusion“, der diese Vorarbeiten zielgerichtet fortsetzen soll. In allen Stadtteilen sollen inklusive Modellschulen erarbeiten, wie gemeinsamer und individuell angepasster Unterricht dauerhaft an allen Berliner Schulen zu gewährleisten ist.

Barrierefreiheit auch im Denken
Inklusion im Sinne der UN-Konvention geht uns alle an. Inklusion meint sowohl eine neue Rechtslage für Betroffene als auch einen Mentalitätswandel, der die individuellen Besonderheiten jedes Menschen klar in den Mittelpunkt stellt und Anpassungsleistungen zuerst einmal von Rechtsvorschriften, Behörden und Institutionen verlangt – im Sinne eines gleichberechtigten Zugangs zu allen Möglichkeiten, die das Leben bietet.