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Ja zur Öffnung der Ehe für alle

Am 01. August 2001 ist das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde eine wesentliche Grundlage zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen gelegt. Ja zur Öffnung der Ehe für alle ist die richtige Antwort auf immer noch bestehende Diskriminierungen von Lesben und Schwulen im Einkommenssteuerrecht oder bei Adoptionen, erklärt die Sozialdemokratin und Tempelhof-Schöneberger Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert.

Noch ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft nicht der Ehe gleichgestellt - obwohl dieses vom Bundesverfassungsrecht ausdrücklich befürwortet wird. Ich sage JA zur Öffnung der Ehe für alle. Die vom Land Berlin schon 2010 über den Bundesrat angestoßene Initiative zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlich lebende Menschen wird von mir nachdrücklich unterstützt. Mit der Öffnung der Ehe wären bestehende Diskriminierungen u.a. im Einkommenssteuerrecht, beim Ehegattensplitting, bei der Wahl der Steuerklassen oder bei Adoptionen endlich passé.


Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien
Kinder brauchen für ein gedeihliches Aufwachsen Liebe, brauchen eine gute Beziehungsqualität. Das Kindeswohl und nicht diskriminierende Rollenstereotype sind entscheidend. Dieses gilt für die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ebenso wie in klassischen Familienformen. Es gibt deshalb keinen Grund, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften das Recht auf Adoption zu verweigern, so das Fazit der vom Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg, einer Einrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, durchgeführten repräsentativen Studie “Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften“. Diese wurde von der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Auftrag gegeben.

Schwarz-Gelb verspricht, handelt aber nicht
Obwohl Union und FDP im Koalitionsvertrag eine Gleichstellung im Steuerrecht vereinbart haben, wird gesetzgeberisch nicht entsprechend gehandelt. Es bestehen im Einkommenssteuerrecht noch immer folgenreiche Diskriminierungen für Regenbogenfamilien, so profitieren diese nicht vom Ehegattensplittung und von der Wahl der Steuerklassen. Obwohl Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine vollständige Gleichstellung der sogenannten Homo-Ehe mit der Ehe heterosexueller Paare verspricht, scheitert das an der Union und eklatante Diskriminierungen bestehen weiter.

Es muss Schluss sein mit Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität.