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Mechthild Rawert: Mein "Ja" zum Euro-Rettungsschirm

Die Regierungsfraktionen haben bis zum Ende der Auszählung um die eigene KanzlerInnenmehrheit gezittert. Aber auch ich hoffe, dass meine Entscheidung „Ja“ zum „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ die richtige gewesen ist. Es geht um viel an diesem 29. September, um die Vermeidung eines gespaltenen Europas, um 211 Milliarden Euro, um die Verfassungsmäßigkeit der Parlamentsbeteiligung und die Rechte der gewählten VolksvertreterInnen.
Das Zittern auf der Regierungsbank war erst bei Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses vorbei: Mit 315 Ja-Stimmen hat Schwarz-Gelb doch noch die KanzlerInnenmehrheit erhalten und damit die ansonsten notwendigen Neuwahlen verhindert. Nun können Staatsanleihen gekauft werden, Banken gesichert und vorsorglich Kredite vergeben werden. Aber Abstimmungen über weitere Rettungsschirme kommen bestimmt, spätestens 2012 über den dauerhaften Rettungsschirm.

SPD: Dieser erweiterte Rettungsschirm ist notwendig, aber nicht ausreichend
Scharf kritisiert wurde unsererseits das Schüren antieuropäischer Ressentiments vor der Berlin-Wahl durch die FDP. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen keine Verschärfung der sozialen Spaltung in Europa. Wir sind davon überzeugt, dass es sich lohnt in die Zukunft Europas zu investieren, in ein Europa des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit, der kulturellen Vielfalt und der Rechtsstaatlichkeit. Deshalb habe ich der Gesetzesänderung zugestimmt.

Als SPD-Bundestagsfraktion sind wir aber der Meinung, dass die nun zur Verfügung stehenden Instrumentarien gegen die Schuldenkrise für eine dauerhafte Stabilität in der Eurozone nicht ausreichen. Wir glauben, dass ein Schuldenschnitt für Griechenland notwendig ist. Zur weiteren Präzisierung der Rettungsinstrumente haben wir daher einen Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 17/7175) vorgelegt, in dem wir u.a. fordern, dass

  • kein Finanzprodukt ohne Regulierung und Aufsicht bestehen bleibt,
  • eine Finanztransaktionssteuer eingeführt, Steuerbetrug besser bekämpft und eine einvernehmliche verbindliche Regulierung der Finanzmärkte geschaffen wird,
  • Haftung und Risiko nicht weiter auseinanderfallen und Verluste sozialisiert und Gewinne privatisiert werden,
  • sich der Finanzsektor an den Wachstumsprogrammen beteiligt,
  • schädliche Finanzmarktgeschäfte mit Derivaten und Leerverkäufen und spekulativer Handel mit Kreditausfallversichrungen verboten werden sollen.


Künftige parlamentarische Beteiligungsrechte
Im Haushaltsausschuss erzielten wir einen sozialdemokratischen Erfolg, indem wir durchgesetzt haben, dass das künftig über EFSF-Maßnahmen entscheidende neunköpfige Sondergremium nach der Geheimhaltungsphase das Parlament informieren muss, um politische Fragen diskutieren zu können. Ich nehme zur Kenntnis, dass zwar der gesamte Bundestag die Mitglieder dieses Gremiums wählt - und trotzdem: wohl ist mir nicht dabei. Bis jetzt wurde die Budgethoheit immer vom Parlament ausgeübt und nicht durch ein eingerichtetes Sondergremium. Jede gewählte Volksvertreterin, jeder Parlamentarier war auch immer über die jeweiligen Beratungen in den Ausschüssen und an der folgenden Abstimmung beteiligt. Die im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsfonds EFSF bestehenden verfassungsrechtlichen Probleme sind auch in der SPD-Bundestagsfraktion diskutiert worden. Bis zu der auf das Frühjahr verschobenen Einrichtung des dauerhaften Stabilitätsmechanismus muss diese Frage verfassungsrechtlich geklärt sein.