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Glücksspielsucht bekämpfen

Im Jahr 2010 ist die Zahl der Spielhallen in Berlin explosionsartig in die Höhe geschossen. Auch in Tempelhof-Schöneberg beklagten AnwohnerInnen und EinzelhändlerInnen, dass ein Casino nach dem anderen eröffnet. Sie verdrängten den traditionellen Einzelhandel und minderten dadurch die Attraktivität der Einkaufsstraßen, da die Betreiber nahezu jede Miethöhe akzeptieren.

Das Land Berlin hat als erstes Bundesland ein Spielhallengesetz erlassen, das neuen Spielhallen einen Mindestabstand von 500 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen vorschreibt, das die maximale Geräteanzahl pro Spielhalle auf 8 Geräte beschränkt, das eine Schließzeit von 3Uhr bis 11 Uhr vorsieht und die kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken verbietet.

Allerdings enden diese reglementierenden Vorschriften an der Berliner Landesgrenze. Obwohl die schwarz-gelbe Bundesregierung bereits vom Europäischen Gerichtshof aufgefordert wurde, ein mit den Ländern abgestimmtes System zur Suchtprävention in allen Glückspielbereichen zu schaffen, ist außer einem  „man müsste, man könnte, sinnvoll wäre“ nichts geschehen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bleibt tatenlos.

Gesetzgebungsinitiative der SPD-Bundestagsfraktion
Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung jetzt mit einem Antrag (Drs. 17/6338) aufgefordert, endlich in ihrem Kompetenzbereich – das sind vor allem die Geldspielautomaten – Spieler aktiv zu schützen. Sie soll zudem auf die Länder einwirken und keine Erweiterung des Glücksspielmarktes zulassen und so dem Auftrag des Europäischen Gerichtshofes nachkommen.

Glücksspielsucht hat verheerende Folgen

Glücksspiel im Suchtstadium ist gekennzeichnet durch Kontrollverlust, exzessives Spielen, Persönlichkeitsveränderung und Schuldgefühle, hinzu kommen Straftaten im Kontext der Geldbeschaffung. Der soziale Abstieg betrifft dann oft auch die Familie der Betroffenen.
Laut dem Endbericht zum Projekt „Pathologisches Glücksspielen und Epidemiologie“ (PAGE) gibt es in Deutschland rund 500.000 pathologische Glücksspieler und rund 800.000 problematische Spieler.

Maßnahmen zur Suchtprävention im Bereich der Geldspielautomaten
Die SPD-Bundestagsfraktion will das Spiel an Geldspielautomaten entschärfen und entschleunigen. Die möglichen Maximalgewinne und -verluste pro Automat und Stunde sollen deutlich sinken. Suchtfördernde Funktionen wie das Punktespiel und Autostarttasten sollen verboten werden. Die verpflichtende Information über reale Gewinnchancen soll Transparenz schaffen.

Geldspielautomaten sollen wieder stärker Unterhaltungsgeräte werden. Den Kommunen soll durch eine Änderung der Baunutzungsverordnung eine wirksame städteplanerische Einflussnahme auf die Standorte von Spielhallen ermöglicht werden. Die Prävention von Glücksspielsucht will die SPD durch ein mehrstufiges Frühwarnsystem stärken. Dieses soll die Betreiber mit in die Verantwortung nehmen und abgestufte Spielerschutzmaßnahmen von der Spielerinformation bis zur Spielersperre beinhalten. Das bestehende Sperrsystem der Länder mit den Möglichkeiten der Selbst- und Fremdsperre für Süchtige soll um den Bereich der Geldspielautomaten erweitert werden. Grundlage für das Frühwarnsystem soll ein verpflichtendes Identifikationssystem für Geldspielautomaten sein, das auch die Einhaltung des Jugendschutzes verbessert. Ein neuer, bei der Drogenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelter Beirat soll dieses Identifikationssystem entwickeln und dabei das Modell der laufend nummerierten Spielerkarte prüfen.

Freiwillige Selbstverpflichtungen und Chipkarte lehnt SPD ab
Scheinlösungen wie freiwillige Selbstverpflichtungen oder eine Chipkarte lehnt die SPD ab. Eine Chipkarte könnte mit der suchtverschärfenden Geldkartenfunktion und der Möglichkeit des „Player-Trackings“, also dem Ausspionieren der Spieler als Grundlage für suchtverschärfende Spielmanipulationen die Probleme sogar noch vergrößern.