Hauptmenü

Berliner Erklärung ist Kampfansage an CDU-Bundesfrauenministerin

Heute wurde durch eine überparteiliche Initiative namhafter Frauen aus Politik und Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien, aus Verbänden und Gewerkschaften die „Berliner Erklärung“ veröffentlicht. Diese hat das Ziel, mittels einer gesetzlichen Frauenquote mehr Geschlechtergerechtigkeit in Führungsgremien von Unternehmen umzusetzen. Hierzu erklärt Mechthild Rawert, stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellung der SPD-Bundestagsfraktion:

Ich anerkenne, dass das Thema der „gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände“ mit der Berliner Erklärung endlich an gesellschaftspolitischer Dynamik gewinnt. Ich begrüße es sehr, dass die zahlreichen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Berliner Erklärung die Ungerechtigkeiten und den dauernden Verstoß gegen Art. 3 Absatz 2 GG nicht länger hinnehmen wollen und nun gemeinsam für eine verbindliche gesetzliche Regelung eintreten, die hilft, die „gläserne Decke“ für Frauen zu durchbrechen. Frauen wollen Taten sehen, sind auch selber bereit, qualifiziert Verantwortung zu übernehmen und den derzeitigen Anteil von nur 2,5 Prozent der Vorstandsposten in den 200 größten deutschen Unternehmen zu erhöhen. Dafür brauchen wir klare politische Rahmenbedingungen.

Die Berliner Erklärung ist eine eindeutige Kampfansage an die Flexi-Quote von Bundesfrauenministerin Schröder (CDU). Parteien- und fraktionsübergreifend wird stattdessen bestätigt, dass freiwillige und unverbindliche Vereinbarungen ausgedient haben.

Ich begrüße das breite Bündnis für mehr Geschlechtergerechtigkeit und Fairness, zeigt es doch deutlich: Die auferlegte Geduld der Frauen über 40/50 Jahren, die seit über einem Jahrzehnt für eine gesetzliche Frauenquote kämpfen, ist beendet. Eine Geduld der sehr gut ausgebildeten jüngeren Frauen mit berechtigten Aufstiegs- und Karrierewünschen existiert erst gar nicht.

Keine Partei, keine Fraktion, kein Unternehmen kann der Forderung nach einer verbindlichen gesetzlichen Frauenquote ausweichen - alle haben sich klar und eindeutig zur Geschlechtergerechtigkeit als Modernisierungsauftrag für unsere Gesellschaft und Unternehmensführungen zu bekennen.

Die Zeit für eine verbindliche gesetzliche Quote und auch für Sanktionen drängt: Wir müssen 2012 im Deutschen Bundestag eine verbindliche gesetzliche Regelung verabschieden, da bereits 2013 in vielen Unternehmen Aufsichtsräte neu gewählt werden. Die Zeit drängt auch für die Unternehmensführungen: Innovative und zukunftsorientierte Unternehmen sollten bereits Ausschau nach Aufsichtsrätinnen halten. Angesichts der vielfältigen exzellenten Qualifikationen der Frauen werden sie diese auch finden.

Verbindliche 40 Prozentquote

Als Sozialdemokratin setze ich mich für die Parität, zumindest aber für eine 40-Prozentquote ein. Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir in Kürze einen Gesetzentwurf mit konkreten Vorschlägen zur geschlechtergerechten Besetzung von Entscheidungsgremien der Wirtschaft, für die Aufsichtsräte als auch Vorstände börsennotierter, mitbestimmungspflichtiger und öffentlicher Unternehmen, mittels einer verbindlichen 40 Prozentquote vorlegen.

Berlin macht es vor: Mit der letzten Novelle des Landesgleichstellungsgesetz haben wir die Gleichstellung, die Chancen von Frauen zur Übernahme von Führungspositionen in Unternehmen gestärkt und sind unter den Bundesländern Vorreiterin in Sachen Geschlechtergerechtigkeit und Parität. Nordrhein-Westfalen macht es vor: Das SPD-geführte Bundesland hat im Bundesrat bereits eine Initiative für eine 40 Prozentquote in Aufsichtsräten vorgelegt, ist aber damit am 25. November leider gescheitert. Bisherige Bestrebungen von SPD und Grünen, im Deutschen Bundestag ein wirksames Quotengesetz auf den Weg zu bringen, scheiterten bislang. Ich hoffe, dass mit der Berliner Erklärung diese Ziele nun erreichbarer sind.

In einem ersten Schritt fordere ich alle auf, die Möglichkeit zu nutzen, die Berliner Erklärung online zu unterschreiben.