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Alea iACTA est – Sind die Würfel für das Internet gefallen?

Das Thema ACTA beschäftigt nicht nur die Netzgemeinde, sondern auch die Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion. Zum Mittagstisch am 6. März 2012 waren der netzpolitische Sprecher Lars Klingbeil und Burkhard Lischka, rechtspolitischer Sprecher, eingeladen.

Lars Klingbeil äußerte seine Bedenken, dass durch ACTA das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt werden könnte. Nach den beeindruckenden online- und offline-Protesten gegen das Abkommen hat die Bundesregierung zwar angekündigt, ACTA vorerst nicht unterzeichnen zu wollen – wir fürchten aber, dass hier von der Regierung nur auf Zeit gespielt wird. Scharfe Kritik wurde insbesondere an der Entstehung des Abkommens geübt, nahezu unter Ausschluss der Öffentlichkeit, quasi in Geheimverhandlungen. Diese mangelnde Offenheit und Transparenz ist im Internetzeitalter anachronistisch, insbesondere für ein Abkommen, dass in hohem Maß Urheberrechte im Internet regeln soll.

Was ist ACTA
ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement, übersetzt: Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie. Verhandelt wird über ACTA bereits seit 2008, zur Zeit berät das Europäische Parlament über das Abkommen. Mit diesem Handelsabkommen sollen internationale Regelungen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie getroffen werden. Der Umgang mit Urheberechtsverletzungen soll laut ACTA durch Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Providern geregelt werden. Unterzeichnerstaaten sind die USA, die EU, Japan, Kanada, Schweiz, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Marokko.

Kritik an ACTA
Umstritten ist, welche Rolle Internet-Service-Provider beim Herunterladen von Musik, Literatur, Theaterstücken und anderen urheberechtlich geschützten Werken spielen sollen. Diesbezüglich enthält das Abkommen nur vage, breit auslegungsfähige Bestimmungen. Dem Wortlaut nach legt ACTA den Unterzeichnerstaaten keine Verpflichtung zur Einführung von Internetsperren bzw. zur Überwachung und Filterung des Datenverkehrs oder zur Haftungsverschärfung von Internet-Service-Providern auf. Aber solche Kontrollen und Sanktionen schließt ACTA auch nicht aus. Deswegen befürchten wir massive Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte, sehen die Gefahr, dass die Internetprovider verpflichtet werden, zu überwachen, was sich die NutzerInnen anschauen oder herunterladen. Eine solche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung würde Provider zu Hilfssheriffs machen.

Kritikwürdig ist insbesondere der Ansatz, dass die Durchsetzung von Urheberrechten im digitalen Bereich und Produktpiraterie in ein und demselben Abkommen geregelt werden sollen.

Der Berichterstatter des Europäischen Parlamentes für ACTA, Kader Arif (Mitglied der französischen Sozialisten), legte sein Amt aus Protest am 26. Januar.2012 nieder. Er prangerte die mangelnde Transparenz der Verhandlungen von Anbeginn an und bezeichnete ACTA als eine Maskerade.

ACTA und Gesundheitspolitik

Mich als Gesundheitspolitikerin interessieren insbesondere die Regelungen im Bereich der Medizinprodukte und Arzneimittel. So wurden im ursprünglichen Vertrag Generika-Produkte irrsinnigerweise mit Produktfälschungen pauschal gleichgestellt. Mittlerweile sind sie vom ACTA Geltungsbereich ausgenommen. Damit bliebe ein preiswerter Zugang zu Medikamenten, vor allem in Entwicklungsländern, erhalten. Ich setze mich dafür ein, dass ACTA unter keinen Umständen die rechtmäßige Produktion und den Zugang zu Generika verhindert.