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Eindämmung Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören und auf Betreiben der Ärzteschaft Ende der 1990er-Jahre eingeführt wurden. Patientinnen und Patienten müssen solche Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen und bekommen diese von den ÄrztInnen mehr und mehr angeboten. Umfragen zeigen, dass dabei nicht die Gesundheit sondern der Geldbeutel eine wesentliche Rolle spielt. PatientInnen mit einem Nettoeinkommen von 3.000 Euro und mehr werden viel häufiger von ÄrztInnen auf Individuelle Gesundheitsleistungen angesprochen.

Ich werde deshalb zusammen mit meiner Kollegin Dr. Marlies Volkmer noch im März einen sich im Augenblick in der Mitberatung befindlichen Antrag in die SPD-Bundestagsfraktion einbringen, um PatientInnen besser als bisher vor unlauteren Methoden zu schützen und eine bessere Aufklärung zu ermöglichen. Den Antrag haben wir am 8. März in einer Pressekonferenz der Arbeitsgruppe Gesundheit der Öffentlichkeit bereits vorgestellt.

Mehr Aufklärung und VerbraucherInnenrechte beim IGeLn
Wir wenden uns nicht gegen die große Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte, die den Verkauf von Individuellen Gesundheitsleistungen ebenso kritisch sehen wie wir. Zu konstatieren ist aber, dass wenige Facharztgruppen ihre Einkommen durch Verkauf von teilweise unwirksamen oder gar schädigenden „Leistungen“ aufbessern.

Wichtig ist uns mit unserer Initiative, dass an ein und demselben Tag nicht IGeL- und GKV-Leistungen vom Arzt durchgeführt werden dürfen. Unser Ziel ist es, dass Patientinnen und Patienten dadurch eine Bedenkzeit erhalten, um sich über den Sinn oder Unsinn von Individuellen Gesundheitsleistungen Gedanken machen zu können. Ausgenommen sind davon natürlich Notfälle oder Leistungen wie Sportmedizinische Untersuchungen oder Reiseimpfungen.

Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass ÄrztInnen bei Individuellen Gesundheitsleistungen immer schriftliche Behandlungsverträge abschließen und die PatientInnen umfassend über Risiken oder möglichen Nutzen der IGeL informieren. Und wir wollen, dass die Kassen verpflichtend über IGeL aufklären.

Darüberhinaus wollen wir den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verpflichten Individuelle Gesundheitsleistungen wissenschaftlich auf ihren Nutzen oder Nichtnutzen untersuchen zu lassen. Über diese Ergebnisse sollen die Patient/Innen dann in den Arztpraxen informiert werden.

Aktuell werden in deutschen Arztpraxen Individuelle Gesundheitsleistungen im Wert von über 1,5 Mrd. Euro verkauft. Dabei werden Patientinnen und Patienten häufig durch aggressives Marketing zu den Leistungen gedrängt. Dies schädigt massiv das Arzt-Patientenverhältnis und bedarf deshalb des Einschreitens des Gesetzgebers. Sehr hilfreiche Instrumente, wie der online IGeL-Monitor der Gesetzlichen Krankenkassen, verhelfen zu mehr Transparenz. Unser IGeL-Antrag nimmt jedoch mehr Akteure, u.a. auch die Bundesregierung und die Selbstverwaltung, in die Pflicht. Der Bundesregierung scheint diese Entwicklung egal zu ein - mir jedoch nicht.

IGEL-Beispiele
Ein Paradebeispiel für IGeL ist die Augeninnendruckmessung zur Glaukomvorsorge (Grüner Star) bei AugenärztInnen. Diese Messung ist, anders als oft dargestellt, durchaus eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen. Dazu bedarf es jedoch einer medizinischen Indikation. Das heißt, wenn Patient/Innen zu einer Risikogruppe gehören oder erblich vorbelastet sind, zahlt die Kasse diese Art der Vorsorge.

Auch DermatologInnen „igeln“: So erzählen BürgerInnen des häufigeren, dass das Hautkrebsscreening ausschließlich als privat zu zahlende Individuelle Gesundheitsleistung angeboten wird, obwohl ein Screening ab einem bestimmten Alter zu den gesetzlichen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zählt.