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Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht auf sichere medizinische Produkte

Anlässlich des 27. Weltverbrauchertages am 15. März erklärt Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete aus Tempelhof-Schöneberg und Mitglied des Gesundheitsausschusses:

Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht auf sichere medizinische Produkte und auf dazugehörige qualitativ hochwertige medizinische Operationen und Nachbehandlungen. Der Skandal um die Brustimplantate, aktuelle Forderungen nach Verbot sogenannter Metall-auf-Metall-Hüftimplantate haben uns alle erneut wachgerüttelt. Medizinprodukte und ihre klinische Anwendung müssen besser überprüft werden.

Wir brauchen ein verpflichtendes Register u.a. für medizinische Hochrisikoprodukte. Medizinische Produkte müssen - bevor sie auf den europäischen Markt kommen - länger und besser als bisher auf Risiken und Nebenwirkungen für Patientinnen und Patienten untersucht werden.

Die Bundesregierung ist deshalb dringend aufgefordert auf nationaler und auf EU-Ebene durch gesetzliche Verschärfungen die Sicherheit von Medizinprodukten vor ihrer Zulassung zu erhöhen. Die Prüfung der technischen Funktionsfähigkeit und Sicherheit allein reicht nicht aus. Sie muss auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass durch schärfere Qualitäts- und Sicherheitskontrollen, u.a. durch eine Ausweitung zusätzlicher unangemeldeter Inspektionen, der Produktionsprozess nicht nur nach Akten- bzw. Qualitätshandbuch-Lage kontrolliert wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits 2010 in ihrem Antrag zu einem Patientenrechtegesetz zur Erhöhung der Sicherheit von medizinischen Produkten Stellung genommen. Schon damals haben wir gefordert, die Sicherheit von Medizinprodukten durch die Einführung eines Registers für Produkte hoher Risikoklassen und zur Langzeitverfolgung zu erhöhen.

Ich bin überzeugt: Die Rechte von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen sind auch gewichtige VerbraucherInnenrechte. Diese sind stärker als bisher in den Vordergrund des öffentlichen Interesses zu rücken. Da gehören sie auch hin.

Erstmalig gefeiert wurde der Weltverbrauchertag am 15. März 1983. Als Ursprung wird die Erklärung von John F. Kennedy gesehen, der am 15. März 1962 in einer Rede vor dem amerikanischen Kongress  grundlegende Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher formulierte.