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Ja zur Organspende

Derzeit stehen 12.000 Menschen auf den Wartelisten für eine Organspende. Jeden Tag sterben drei Menschen, weil zwar rund 75 Prozent der Bevölkerung eine hohe Bereitschaft zur Organspende bekunden, aber nur 25  Prozent dokumentieren diesen Willen. Die Last der Entscheidung wird im Todesfall den Angehörigen aufgebürdet. Folge: Nur 7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger spenden nach ihrem Tode Gewebe und Organe.

Leider hat auch die große öffentliche Anteilnahme und Zustimmung der Nierenspende von Frank-Walter Steinmeier an seine Frau im Jahr 2010 nicht zu mehr OrganspenderInnen geführt. Im Gegenteil: Im Jahr 2011 ging die Spendenbereitschaft um 7 Prozent zurück. Dies müssen wir als Gesellschaft ändern. Derzeit gilt noch die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung. Eine Organentnahme ist nur mit Einwilligung des Spenders oder der Spenderin selbst zulässig. Sofern diese nicht vorliegt, bedarf es nach der Feststellung des Hirntodes der Einwilligung der nächsten Angehörigen.

Von der Zustimmungs- zur Entscheidungslösung
Um die Spendenbereitschaft zu erhöhen, wurde als fraktionsübergreifender Kompromiss die „Entscheidungslösung“ gefunden. Diese ist in dem von 222 Abgeordneten - davon mehr als 130 SozialdemokratInnen - getragenen Gruppenantrag „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ (Drs. 17/9030) am 22. März in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Ebenfalls eingebracht wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Drs. 17/7376). Hiermit wird eine Richtlinie des Europäischen Parlaments zur Festlegung einheitlicher EU-Qualitäts- und Sicherheitsstandards in Deutsches Recht umgesetzt. Wir wollen dieses Gesetzgebungsverfahren bis zum Sommer abschließen.

Wir wollen in unserem Gruppenantrag alle Krankenversicherungen verpflichten, ihre über 16-jährigen Versicherten mehrmals schriftlich aufzufordern, „freiwillig eine Entscheidung zur Organspende abzugeben“. Die Krankenversicherungen sollen über das Thema Organspende verpflichtend informieren und Organspendeausweise aus Papier zur Verfügung zu stellen. Später sollen die Versicherten ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende auf der elektronischen Gesundheitskarte dokumentieren. Auch die Behörden sollen bei der Ausgabe neuer Pässe, Personalausweise und Führerscheine Aufklärungsunterlagen zur Organspende aushändigen. Wir wollen mehr Menschen zu einer aktiven Entscheidung ermuntern, noch intensiver als bisher darüber nachzudenken, ob sie nicht doch nach ihrem Tode zu OrganspenderInnen werden wollen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur Organspende können Sie nachlesen oder anschauen unter: Bereitschaft zur Organspende stärken

Meine persönlichen Erfahrungen in der Familie haben mir gezeigt, dass die Entscheidung für eine Organspende für die Hinterbliebenen nicht nur Belastung, sondern im Moment großer Trauer auch ein Trost sein kann.

Weitere Informationen und Organspendeausweise zum Herunterladen finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de).