Beschämende 23 % bleiben Frauen in Deutschland bei der Bezahlung für ihre Arbeit hinter den Männern zurück. Fast ein Viertel Jahreseinkommen geht ihnen damit verloren. Mit dem Equal Pay Day wird nicht nur diese immer noch ungleiche Bezahlung für dieselbe Arbeitsleistung angeprangert, sondern auch die ungleiche Bewertung gleichwertiger Arbeit. Seit 2008 wird der Equal Pay Day auch in Deutschland begangen. In diesem Jahr rufen der Deutsche Frauenrat und der Deutsche Gewerkschaftsbund gemeinsam von 12 Uhr bis 14 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor auf.
Vor einigen Wochen hat die OECD Deutschland bescheinigt, die Europameisterschaft in der Frauendiskriminierung errungen zu haben.
Da hilft es auch nicht, wenn Bundesministerin Schröder pünktlich zum Equal Pay Day die bereinigten Zahlen des Statistischen Bundesamtes bekannt gibt. „Bereinigt“ meint, dass die Einkommenslücke bei nur 8% liegt. Erklärt wird, der Unterschied zwischen Männer- und Fraueneinkommen sei zu erklären mit „strukturell unterschiedlichen arbeitsplatzrelevanten Merkmalen“. Das sollen die Berufswahl, die Wirtschaftsbranche, der Ausbildungsabschluss, der Arbeitszeitumfang, die Berufserfahrung und die Betriebszugehörigkeit, die berufliche Position, die Befristung des Arbeitsvertrages, die Tarifbindung, die Unternehmensgröße und der Betriebsort sein. Damit nimmt Schröder die geschlechtsspezifische Diskriminierung als gegeben hin und verstößt gegen den Grundsatz: gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit! Die angeführten Faktoren haben nichts mit der Berechnung der Lohnlücke zu tun!
Wie kann die Ungleichheit im Berufsleben abgeschafft werden?
Diese Frage haben sich auch Wissenschaftlerinnen der Hans-Böckler-Stiftung gestellt und ein Verfahren entwickelt, um direkte und strukturelle Ungerechtigkeiten beim Entgelt aufzudecken: den Entgeltgleichheits-Check, kurz eg-check. Anders als das vom Bundesfamilienministerium forcierte Logib-D-Verfahren wird beim eg-check ein vollständiges Verfahren für alle angeboten, das durch ein Punktesystem eine vergleichende Bewertung von Arbeitsplätzen möglich macht. Das nicht überraschende Ergebnis ist, dass die Arbeit mit und für Menschen wie in pflegenden Berufen und haushaltsnahen Dienstleistungen - typische Frauenberufe eben - insgesamt viel schlechter bezahlt werden als solche, bei denen mit und an Maschinen gearbeitet wird typischen Männerberufen.
Die SPD-Fraktion handelt
Die SPD-Bundestagsfraktion wird deshalb einen Gesetzentwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz in den Deutschen Bundestag einbringen. Wir fordern die Einführung des eg-check verbindlich für alle Unternehmen, damit Transparenz geschaffen werden kann durch betriebliche Entgeltberichte, die im Unternehmen veröffentlicht werden müssen. Ergeben sich Verdachtsmomente, wird von einer Antidiskriminierungsstelle aus eine detaillierte Prüfung veranlasst. Bestätigt sich der Verdacht, muss der Arbeitgeber binnen einer gesetzlichen Frist die Entgeltgleichheit herstellen, will er nicht mit (finanziellen) Sanktionen belegt werden. Das Verfahren trägt so zu mehr Leistungs- und Lohngerechtigkeit bei.
Dabei geht die Forderung nach Entgeltgleichheit weit über die Forderung nach besseren Stundenlöhnen für dieselbe Arbeit hinaus. Equal Pay fordert eine grundlegende Neubewertung von Arbeit und Arbeitsplätzen:
- Equal Pay fordert die Aufwertung der personenbezogenen Dienstleistungen,
- Equal Pay fordert geschlechterrollensensible Erziehung von Anfang an,
- Equal Pay fordert sinnvolle Arbeitsstrukturen, die die Vereinbarkeit von Arbeit und Familien möglich machen.
- Equal Pay fordert auch Reformen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts, um die Abwertung der Frauenerwerbsarbeit durch Fehlanreize in diesen Systemen zu verhindern.
All das ist wichtig, um die jungen, gut ausgebildeten Frauen als Fachkräfte für unsere Wirtschaft zu gewinnen und zu binden, ihnen Karriereperspektiven zu bieten und ihre Leistungsfähigkeit zu nutzen.
Die Frauenbeauftragte von Tempelhof-Schöneberg, Ursula Hasecke, ludt am 15. März im Rahmen der Kampagne des Equal-Pay-Day-Forums zu einer Veranstaltung zum Thema Entgeltgleichheit ein. Weitere Informationen dazu finden Sie im Anhang.