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ASF und die AG Gesundheit fordern Rezeptfreiheit der „Pille danach“

Auf ihrer diesjährigen Bundesfrauenkonferenz am 19.-21. Mai hat die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) folgenden Beschluss gefasst:

"Abschaffung der Rezeptpflicht für die ´Pille danach´

Die ASF-Bundeskonferenz fordert die Fraktion der SPD im Bundestag auf, sich dafür einzusetzen, die Verschreibungspflicht für die so genannte ´Pille danach´ auch in Deutschland aufzuheben und sich damit an der Empfehlung des Sachverständigenausschusses beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu orientieren.“

Der von den Bremer Genossinnen eingebrachte Antrag wurde lebhaft debattiert. Wir erfuhren, welche Strapazen und Ängste Frau derzeit auf sich nehmen muss, um bei einer Verhütungspanne sicher zu sein, dass sie nicht ungewollt schwanger wird. Die Empfehlung „Ablehnung“ konnte in „Zustimmung“ gekippt werden.

Für Frauengesundheitsorganisationen gehört die freie Verfügbarkeit der „Pille danach“ zur sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung. Eine ungewollte Schwangerschaft ist mit der „Pille danach“ auf Levonorgestrel-Basis nur dann zu verhüten, wenn das Medikament zeitnah, mindestens innerhalb von 72 Stunden, nach der Verhütungspanne eingenommen wird. Das Medikament wirkt nicht, wenn sich die befruchtete Eizelle bereits eingenistet hat. Es ist kein Präparat, das einen Schwangerschaftsabbruch zur Folge hat. Es hat auch keinen Einfluss auf eine bestehende Schwangerschaft. Die „Pille danach“ ist ein wichtiges Mittel zur Prävention ungewollter Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche.

In Deutschland unterliegt die „Pille danach“ noch der Verschreibungspflicht, obwohl sie weltweit in 79 Staaten rezeptfrei in der Apotheke verfügbar ist und in Europa seit 13 Jahren gute Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Nirgendwo sind gesundheitliche Beeinträchtigungen oder leichtsinnigere Verhütungspraktiken bekannt. Trotz unterschiedlicher politischer Farbspiele wurde dies seit 2004 auch vom jeweiligen Gesundheitsministerium bestätigt.

Deutschland zaudert

Das Thema Notfallkontrazeptiva darbt seit Jahren auf der politischen Agenda. Der Sachverständigenausschuss des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bereits 2003 und wiederholt 2009 die Aufhebung der Verschreibungspflicht empfohlen. Seitens des Gesundheitsministeriums wurde aber nichts unternommen. Leider fehlte - und fehlt - für eine Neuregelung der Arzneimittelverschreibungsverordnung die Mehrheit im Bundesrat. Zusammen mit Prof. Dr. Daphne Hahn, Bundesvorsitzende von pro familia, werde ich die parlamentarische Sommerpause nutzen, um noch Überzeugungsarbeit in einigen Bundesländern zu leisten.

Mein Antrag zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva

Ich habe im Dezember 2011 drei schriftliche Fragen an die Bundesregierung gestellt und nun mit dem ASF-Beschluss im Rücken den Antrag „Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva (´Pille danach´) gewährleisten“ geschrieben. Meine Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion hat ihn am 26. Juni angenommen. Der Antrag wird hoffentlich Ende September in der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit beraten, um zügig ins weitere parlamentarische Verfahren zu gehen.

Wir SozialdemokratInnen fordern die Bundesregierung u.a. auf, noch in dieser Legislaturperiode den BfArM- Empfehlungen zu folgen und das Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Vor der Vergabe des Arzneimittels hat eine Beratung in der Apotheke zu erfolgen.

Wir fordern die Bundesregierung u.a. weiter auf, Untersuchungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung von Notfallkontrazeptiva in Auftrag zu geben, damit wir in den einzelnen Bundesländern endlich über eigene verlässliche Daten verfügen.

Die Schriftlichen Fragen 246 bis 248 an die Bundesregierung.