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Digitale Teilhabe für alle – Potentiale von WLAN-Netzen nutzen

Mit unserem Antrag „Potentiale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen“ (Drs. 17/11145), unterstützen wir als SPD-Bundestagsfraktion die Initiative der Stadtstaaten Berlin und Hamburg und des Bundesrates. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Potenzial von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum für Kreativität und gesellschaftliche Teilhabe aufgrund der bestehenden Haftungsrisiken brachliegt. Auch auf meinen beiden Fraktion vor Ort Veranstaltungen zum Thema Netzpolitik war deutlich geworden: der Zugang zum Internet sollte als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge begriffen werden.

Drahtlose lokale Netzwerke (WLAN - Wireless Local Area Network) ermöglichen den Internetzugang im öffentlichen Raum. Viele Hotels, Gaststätten, Privatpersonen und Gemeinschaftsinitiativen stellen bereits jetzt ihre WLAN-Netzwerke öffentlich zur Verfügung. Das Fehlen von konkreten Haftungsregelungen im Falle eines Missbrauchs hindert jedoch viele an der Freischaltung. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, das Potential vorhandener WLAN-Netze stärker nutzbar zu machen.

Es muss eine Selbstverständlichkeit werden, dass in öffentlichen Einrichtungen wie Ämtern, Bibliotheken, Universitäten oder Schulen ein öffentlicher Zugang zum Internet möglich ist. Auch das Potenzial der privaten WLAN-Netze von Einzelpersonen, Haus- und Wohngemeinschaften, Familien oder Nachbarschaftsinitiativen darf nicht länger durch die Rechtsprechung eingeschränkt werden. Das Haftungsrisiko von WLAN-Betreibern soll deshalb gesetzlich beschränkt werden. Es muss geregelt werden, welche Standards die Betreiber bei Datensicherheit, Datenschutz und Kommunikationsgeheimnis einhalten müssen.

Wir fordern die Bundesregierung auf
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  1. das Potential von WLAN-Netzen für den Netzzugang im öffentlichen Raum nicht länger aufgrund der bestehenden Haftungsrisiken brachliegen zu lassen;
  2. die Initiative des Bundesrates sowie der Justizministerinnen und Justizminister aufzugreifen und umzusetzen und einen Gesetzentwurf zur Beschränkung des Haftungsrisikos für WLAN-Betreiber vorzulegen;
  3. in diesem Gesetzentwurf darüber hinaus in einer für gewerbliche sowie auch für nicht-kommerzielle Angebote handhabbaren Weise klarzustellen, in welchen konkreten Grenzen die Betreiber offener WLAN-Zugänge Vorkehrungen zur Wahrung von Datensicherheit, Datenschutz und Kommunikationsgeheimnis zu treffen haben.