Das Jahr 2012 neigt sich dem Ende zu - und die Bundesregierung hat wieder nicht geliefert: Für 2012 hatte das Bundesgesundheitsministerium versprochen, gemeinsam mit den Ländern und der gesamten Ärzteschaft ein Gesamtkonzept vorlegen, um Anreize für einen barrierefreien Zugang oder die barrierefreie Ausstattung von Praxen und Kliniken zu gewährleisten. So steht es im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 15. Juni 2011.
Auf meine Schriftliche Frage, wo das Gesamtkonzept bleibt, heißt es in der Antwort des Ministeriums vom 29. November:
„Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führt Gespräche -zunächst auf der Fachebene - insbesondere mit der Ärzteschaft. Ziel der Gespräche ist es, im Konsens aller Beteiligten zu eruieren, welche Maßnahmen geeignet sind, das beschriebene Ziel zu erreichen.
Diesem gemeinsamen Ziel sollte nicht vorgegriffen werden. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird die Bundesregierung zunächst die für die Belange der behinderten Menschen zuständigen Interessengruppen beteiligen und falls erforderlich haushaltsrechtliche Maßnahmen ergreifen.
Hierbei sollen auch Patientenvertretungen bzw. Vertretungen von Menschen mit Behinderung mit eingebunden werden.“
Fakt ist: In weite Ferne rückt das Ziel, in den nächsten 10 Jahren eine ausreichende Zahl an Arztpraxen barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei ist mir unverständlich, warum nicht von Anfang an die Vertretungen von Menschen mit Behinderung in den Prozess der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes eingebunden sind. Der Inklusionsgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts ohne uns über uns“ bleibt auf der Strecke.
Der Handlungsbedarf liegt auf der Hand - allein in Berlin sind rund 80% der Arztpraxen nicht barrierefrei. Für Menschen mit Behinderung ist dadurch das Recht auf freie Arztwahl erheblich eingeschränkt. Als Gesundheitspolitikerin setze ich mich für das Recht auf eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung düe jede und jeden ein.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in unserem Positionspapier „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Herausforderung und Chance für eine inklusive Gesellschaft“ eine flächendeckende barrierefreie Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung. Dies gilt vor allem für die ambulante Versorgung. Die bestehenden Einschränkungen in der freien Arztwahl aufgrund baulicher, fachlicher und kommunikativer Barrieren sind nicht länger zu akzeptieren.