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Neuregelungen der Ausbildung zum NotfallsanitäterIn in Arbeit

Bürgerinnen und Bürger haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte, bedarfsgerechte, hilfsfristorientierte und flächendeckende notfallmedizinische Hilfe auf dem aktuellen Stand von Wissen und Technik. Darauf wird im „Gesetzentwurf über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderungen des Hebammengesetzes“ der Bundesregierung verwiesen. Ich begrüße - trotz vieler offener Fragen - die Modernisierung des alten Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) von 1989. Begrüße die geplanten Neuregelungen der Ausbildungsstrukturen im Rettungswesen mit dem neuen Berufsbild NotfallsanitäterIn. Bisher sind in diesem Feld RettungshelferInnen, RettungssanitäterInnen wie auch RettungsassistInnen auf der Grundlage nicht bundeseinheitlich geregelter Ausbildungen zur RettungsassistenIn im Einsatz.

In meiner Rede am 13.12. zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes habe ich deutlich gemacht, dass ich die Erneuerung des Ausbildungszieles und die Verlängerung der Ausbildung von zwei auf drei Jahre, eine angemessene Ausbildungsvergütung und die Abschaffung des Schulgeldes ebenso begrüße wie den Kompetenzzuwachs von NotfallsanitäterInnen bei der Ausübung ihres Berufes.

Für mehr Durchlässigkeit in der Ausbildung
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten  setzen uns seit Jahren für eine stärkere horizontale und vertikale Durchlässigkeit in Ausbildung und Beschäftigung ein. Auch bei den NotfallsanitäterInnen werden wir darauf achten, dass keine unnötig hohen Hürden für den Berufszugang geschaffen werden. Berufszugänge müssen tendenziell erleichtert und Chancen zur Weiterqualifizierung gewährleistet sein. Für uns ist auch bei dieser Ausbildungsneuregelung wichtig, dass es in der Praxis zu keiner Zwei-Klassen- oder gar Drei-Klassen-Besetzung auf den Einsatzfahrzeugen kommt.

Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet grundsätzlich Regelungen zur Delegation von ärztlichen Tätigkeiten. Trotz der Letztverantwortung des Arztes/der Ärztin müssen im Interesse der Hilfesuchenden und der interdisziplinären Kooperation Möglichkeiten zur Entlastung der MedizinerInnen evaluiert und in die Praxis überführt werden.

Fragen für Anhörung bleiben offen
Etliche Fragen bleiben im Gesetzentwurf der Bundesregierung offen und sind aus meiner Sicht in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses mit Eexpertinnen und Experten zu diskutieren. Dazu zählen:

  • Wie kann ein befürchteter Rückgang der Zahl von Auszubildenden vermieden werden, wenn Träger nur noch in trägereigenen Schulen ausbilden würden?
  • Wie kann die Finanzierung der Mehrkosten der neuen Ausbildung geschultert werden? Schätzungen gehen von einer Verdreifachung der  umfangreicheren und längeren Ausbildung auf 40.000 Euro aus.
  • Wie wird sichergestellt, dass jedem/r heutigen Rettungsassistenten/In die niedrigschwellige Möglichkeit zum Erwerb des neuen Berufsbildes möglich wird?
  • Wie können auch die in langjähriger Praxis erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten eine angemessene Berücksichtigung bei den Weiter-bildungsmöglichkeiten finden?

Als Aufgabe bleibt noch: Die Arbeit der heutigen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten wie auch der zukünftigen NotfallsanitäterInnen am Einsatzort ist psychisch und physisch sehr anspruchsvoll. Es geht oft um Leben und Tod. Oft zählt jede Sekunde.

Deshalb gilt es in der Frage der bestehenden Rechtsunsicherheit bei der Anwendung von invasiven Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Notkompetenz im Gesetz klare Regelungen zu finden, was ein/e Notfallsanitäter/in darf und was nicht. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter brauchen Rechtssicherheit. Ich will ihnen dazu verhelfen.

Meine Rede zur Einbringung des Gesetzentwurfes finden Sie hier:
http://www.mechthild-rawert.de/inhalt/2012-12-14/nderung_des_notfallsani...