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Bundesverfassungsgericht gibt Regenbogenfamilien mehr Rechte

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht durch eingetragene Lebenspartner erklärt Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete aus Berlin Tempelhof-Schöneberg:

Das geltende Adoptionsrecht ist verfassungswidrig, denn es diskriminiert gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und es diskriminiert deren Kinder. Bisher durften adoptierte Kinder nicht von der zweiten Mutter oder dem zweiten Vater adoptiert werden. Dieses Verbot der Sukzessionsadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren hat das Bundesverfassungsgericht heute gekippt.

Spätestens seit heute gibt es keinen Grund mehr gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften das Recht auf Adoption zu verweigern. Ich erwarte jetzt ein schnelles Handeln der Bundesregierung und kein weiteres scheibchenweises Umfallen nach jedem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Die CDU hatte diese Diskriminierung von Kindern bisher mit dem Argument des Kindeswohls verteidigt. Dabei stellte bereits 2009 die Studie “Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften“ eindeutig fest, dass in “Regenbogenfamilien”  Kinder ebenso viel Zuwendung und Liebe erhalten wie in anderen Familien. Entscheidend ist die Beziehungsqualität und nicht diskriminierende Rollenstereotype. Die Studie hatte das Institut für Familienforschung Bamberg im Auftrag der ehemaligen Justizministerin Brigitte Zypries durchgeführt.

Die SPD setzt sich klar für die Öffnung der Ehe ein. Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Paaren im Steuer- und Adoptionsrecht gehören abgeschafft. In unseren europäischen Nachbarländern Niederlande, Belgien, Schweden, Spanien und Portugal können Schwule und Lesben bereits heiraten. Wir wollen nicht das Schlusslicht in Europa sein.