Die SPD-Fraktion macht sich für eine Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten stark. In unserem Antrag (Drs. 17/12380) weisen wir darauf hin, dass gemäß Bundes- und dem Europawahlgesetz die Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine BetreuerIn bestellt ist. Wir sind der Meinung, dass hier dringend eine politische Neubewertung zu erfolgen hat. Nach menschenrechtlichen Standards ist dieser Ausschluss vom Wahlrecht nicht zu rechtfertigen. Genauso wenig wie der Ausschluss des aktiven und passiven Wahlrechts von Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Deshalb fordern wir SozialdemokratInnen die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verhindert, dass der Verlust des Wahlrechts künftig ausschließlich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen im Bundes- und im Europawahlgesetz möglich ist.
Des Weiteren wollen wir erreichen, dass zukünftig Stimmzettel im Interesse von Analphabeten übersichtlicher gestaltet werden. So soll die Stimmabgabe durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbildern der KandidatInnen auf den Stimmzetteln die Wiedererkennung von Parteien und BewerberInnen erleichtern. In Deutschland leben 7,5 Mio. Menschen im wahlfähigen Alter, die von funktionalen Analphabetismus betroffen sind. Sie dürfen nicht von ihrem Wahlrecht ausgeschlossen werden.
Wir wollen in unserer Demokratie starke Bürgerrechte für alle. Ein positives Beispiele war das Portal www.ich-will-waehlen-gehen.de, welches wieder aktiviert werden sollte. Damit die Wahlrechte bereits zur Bundestagswahl 2013 von mehr Menschen in Anspruch genommen werden, wollen wir, dass die Bundesregierung spätestens bis Mitte 2013 darüber berichtet, was sie diesbezüglich unternommen hat.