Nach der abschließenden 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag am 28. Februar hat nun auch der Bundesrat am 22. März 2013 dem von vielen lange ersehnten Notfallsanitätergesetz (NotSanG) zugestimmt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht zu Ende. Der zuständige Gesundheitsminister Bahr und Bundeskanzlerin Merkel haben das NotSanG noch gegenzuzeichnen, Bundespräsident Gauck wird es vermutlich in der nächsten Woche ausfertigen und dann muss es noch offiziell im Bundesgesetzblatt vermeldet werden.
Mit dem NotSanG ergeben sich im Wesentlichen folgende Neuerungen:
- Die neue Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter wird in einem bundeseinheitlichen Berufsgesetz geregelt.
- Die Ausbildungsanforderungen werden steigen. In Zukunft wird zumindest ein mittlerer schulischer Bildungsabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert. Auf ein Mindestzugangsalter wird bei der Zulassung zur Ausbildung verzichtet.
- Es wird endlich eine Ausbildungsvergütung eingeführt.
- Es wird ein neues Ausbildungsziel geben, das der modernen Aufgabenstellung entspricht. Zudem wird ein neuer Ausbildungsansatz der „angemessenen Versorgung“ verfolgt. Hierzu zählt auch „die Ersteinschätzung des Gesundheitszustands der betroffenen Personen am Einsatzort, verbunden mit der Entscheidung, ob eine Notärztin oder ein Notarzt angefordert werden muss“, und ferner in besonderen Fällen die Wahrnehmung von „erweiterten Tätigkeiten“. Diese umfassen unter Umständen auch mögliche invasive Maßnahmen.
- Zum ersten Mal werden Qualitätsanforderungen an die Rettungsdienst-Schulen festgelegt.
Vorgesehen ist das Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2014.