Mensch sollte meinen, dass sich alle Demokratinnen und Demokraten einig sind im Kampf gegen die antidemokratische, antisemitische, ausländerfeindliche und zum Teil gewaltbereite NPD. Einig auch darin, dass sich Demokratien gegen ihre Feinde nicht neutral verhalten können sondern den Grundsatz „Wehret den Anfängen!“ in gestaltende Politik umsetzen müssen. Zum Kampf gegen Rechtsextremismus, gegen braunes Gedankengut und gegen Rassismus gehört ein ganzer Strauß politischer Maßnahmen und Instrumente, u.a. die Förderung von Programmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz und gegen Rechtsextremismus, gehört aber auch das Verbot der NPD.
Keine Einigkeit zwischen den DemokratInnen beim NPD-Verbot
Diese Einigkeit der Demokratinnen und Demokraten existiert aber leider nicht. Das haben die Debatte und die namentliche Abstimmung zum SPD-Antrag für ein NPD-Verbot (Drs. 17/13227) im Deutschen Bundestag am 25. April 2013 gezeigt.
Von 577 anwesenden Abgeordneten stimmten bei der namentlichen Abstimmung nur 211 dafür, 40 enthielten sich und 326 stimmten mit Nein. Bei der CDU/CSU stimmten 226 Parlamentarierinnen mit Nein, eine Person enthielt sich, 131 SozialdemokratInnen stimmten für die Unterstützung des Verbotsantrages in Karlsruhe, 91 FDPlerInnen stimmen dagegen, bei den Linken stimmten 61 mit Ja, eine Person mit Nein und eine Person enthielt sich, ein fraktionsloses Mitglied stimmte mit Ja.
Bemerkenswert das Verhalten der Fraktion Bündnis 90/Grüne: 18 Abgeordnete stimmten mit Ja, 8 mit Nein und die übrigen 38 Anwesenden haben sich enthalten. Ich finde: Die Enthaltung in dieser so brisanten Frage ist meiner Meinung nach keine angemessene Haltung für Politikerinnen und Politiker. Politisch unangemessen finde ich die Äußerungen von Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion: „Die SPD bringt diesen Antrag nur ein, um ihn abgelehnt zu bekommen.“ Fakt ist: Die Grünen waren monatelang um eine Entscheidung gebeten worden. Doch damit noch nicht genug: Die SPD veranstalte einen „Wettbewerb, wer kommt am höchsten aufs antifaschistische Treppchen“, so Beck weiter. Das ist auf mehreren Ebenen „daneben“.
Abstimmungsverhalten der Abgeordneten aus Tempelhof-Schöneberg
So stimmten die Bundestagsabgeordneten aus Berlin-Tempelhof-Schöneberg ab:
- Holger Krestel (FDP) stimmte gegen das NPD-Verbot.
- Renate Künast (B90/Grüne) enthielt sich - nicht ohne zuvor frühmorgens im ARD-„Morgenmagazin“ die SPD anzugreifen und den SPD-Antrag als „Show-Antrag“ zu diskreditieren. Ich frage mich wirklich, wie lange die Kollegin in solch einer wichtigen Frage zur Entscheidungsfindung braucht.
- Jan-Marco Luczak (CDU) stimmte ebenfalls gegen einen NPD-Verbotsantrag.
- Mechthild Rawert (SPD) spricht sich für ein NPD-Verbotsverfahren auch durch den Deutschen Bundestag aus.
Unerträglich: Politischer Zickzackkurs beim NPD-Verbotsverfahren
2011 hatte die Innenministerkonferenz (IMK), ein Zusammenschluss der 16 Landesinnenminister und des Bundesinnenministers, sich darauf geeinigt, ein Verbotsverfahren anzustreben und alles für eine entsprechende Entscheidung des Bundesrates vorzubereiten. Um die Fehler vom letzten Mal zu vermeiden, wurden alle V-Leute in leitender Funktion aus der NPD abgezogen. In Vorbereitung für das Verfahren hat die IMK über 1000 Seiten „Materialsammlung für ein mögliches Verbotsverfahren“, die sehr deutlich dokumentieren, welcher Geist in dieser Partei herrscht, und einen „Bericht zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines neuen NPD-Verbotsverfahren“ zusammen getragen. Der rot-grün dominierte Bundesrat hat auf dieser Grundlage Mitte Dezember einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht beschlossen.
Von den 16 Bundesländern hatte sich nur das schwarz-gelbe Hessen wegen des FDP-Widerspruchs beim Votum enthalten. Sowohl CDU/CSU als auch die FDP haben in allen anderen Ländern, in denen sie mitregieren, den Verbotsantrag des Bundesrates unterstützt. Auch die Grünen haben auf der jeweiligen Länderebene diesem Verbotsverfahren zugestimmt. Ich finde das Abstimmungsverhalten dieser Parteien auf Bundesebene daher sehr unverständlich. Mit dem Verbot der NPD geht auch der Verlust des Parteienprivilegs einher und die NPD wird von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Nicht nur den BürgerInnen ist nicht erklärbar, warum gegenwärtig menschenverachtendes und rassistisches Gedankengut mit Steuergeldern gefördert wird. Im Juni wollen die Bundesländer in Karlsruhe ihre Antragsschrift vorlegen.