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Gesucht werden junge BotschafterInnen aus Tempelhof-Schöneberg für die USA

Seit 1983 reisen Jahr für Jahr rund 360 SchülerInnen sowie junge Berufstätige aus Deutschland in die Vereinigten Staaten. Etwa gleich viele junge AmerikanerInnen kommen jeden Sommer nach Deutschland. Alle eint, dass sie sich für das Stipendium des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) des Deutschen Bundestages und des amerikanischen Kongresses beworben und im Bewerbungsverfahren für ein Stipendium ausgesucht worden sind.

Bewerbung für das PPP-Stipendium ab sofort
Als StipendiatInnen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms leben sie für ein Jahr in Gastfamilien, besuchen Schulen, absolvieren Praktika in Betrieben und sind zudem junge BotschafterInnen für die politischen und kulturellen Werte ihres Landes.

Das Stipendium umfasst die Reise- und Programmkosten, die notwendigen Versicherungskosten sowie die Betreuung durch erfahrene Austauschorganisationen.

Bewerben können sich alle, die einen ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und InhaberInnen einer Greencard finden bei den Bewerbungen leider keine Berücksichtigung.

Die Bewerbung für das Programmjahr 2014/2015 ist ab sofort möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 13. September 2013. Bewerben können sich SchülerInnen, die am 31. Juli 2014 mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind und zu diesem Zeitpunkt die Schule noch nicht abgeschlossen haben.

75 Plätze des Programms sind reserviert für junge Berufstätige, die ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und zum Programmbeginn höchstens 24 Jahre alt sind.

Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig und läuft zunächst über ausgewiesene Jugendaustauschorganisationen, die im Auftrag des Deutschen Bundestages das Parlamentarische Patenschafts-Programm durchführen.

Für die Bewerbung benötigen die Jugendlichen eine Bewerbungskarte, die spätestens am 13. September 2013 bei der zuständigen Austauschorganisation eingegangen sein muss - das Datum des Poststempels ist dabei unerheblich. Auf der Bewerbungskarte muss die Nummer des jeweiligen Bundestagswahlkreises vermerkt sein, in dem sie mit dem ersten Wohnsitz angemeldet sind. Für Tempelhof-Schöneberg lautet die Wahlkreis-Nummer 81.

Bei fristgerechtem Erhalt der Bewerbungsunterlagen entscheiden zunächst die MitarbeiterInnen der Austauschorganisationen, ob die BewerberInnen zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. In diesen Gesprächen, an die sich eine Diskussionsrunde und ein Test der allgemeinen politischen Bildung anschließen, wird geprüft, ob die BewerberInnen für ein Stipendium in den USA geeignet sind. Neben den guten Schulleistungen und guten Englischkenntnissen der BewerberInnen kommt es vor allem auch auf die soziale Kompetenz, das politische Allgemeinwissen und das Interesse an politischen und gesellschaftlichen Vorgängen an.

Nach den Auswahlgesprächen entscheiden die Austauschorganisationen über die Eignung der BewerberInnen und erstellen eine Liste mit den geeigneten Jugendlichen für jeden Wahlkreis.

In der zweiten Stufe müssen die BewerberInnen ein Auswahlgespräch mit ihren Wahlkreisabgeordneten absolvieren. Den Abgeordneten obliegt die letztendliche Entscheidung für eine Stipendiatin bzw. einen Stipendiaten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms. Eine schwierige Herausforderung, der sich Abgeordnete aber gerne stellen, damit eine junge Person die Chance auf ein Stipendium erhält.

Weitere Informationen zur Bewerbung und die notwendigen Bewerbungskarten gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/europa_internationales/internat_austausch/ppp/index.html