In der letzten Woche hat die Koalition aus CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion, Taubblindheit als eigenständige Behinderung anzuerkennen und das Merkzeichen Taubblindheit („TBI“) einzuführen, abgelehnt. Die Regierungsfraktionen stimmten im Ausschuss für Arbeit und Soziales gegen den SPD-Antrag. Trotz positiver Resonanz aus den Reihen der Betroffenenverbände hielten es die Regierungsfraktionen bisher nicht für nötig, die Initiative zu unterstützen oder einen eigenen Antrag einzubringen. Die bewegenden Fallbeispiele und die dokumentierte Darstellung der Lebenswirklichkeit der Betroffenen liegen bereits seit langem vor, umso unverständlicher ist mir die Verweigerungshaltung der Regierung Merkel.
Die SPD-Bundestagsfraktion sehen dringenden Handlungsbedarf. Taubblindheit soll mit dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion mit der Drucksachennummer 17/11676 vom 27.11.2012 als Behinderung eigener Art anerkannt werden. Neben dem eigenständigen Merkzeichen für Taubblindheit, werden eine aufsuchende Beratung, Kommunikationsassistenz und die dazugehörige Ausbildung von Taubblindendolmetschern gefordert.
Das Anliegen des Antrags zur Einführung eines Merkzeichens wird auch von Seiten der Länder unterstützt, die sich im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 am 28./29.11.2012 festgelegt haben, eine solche Regelung einzuführen.
Gemäß Art. 24 Abs. 3 Buchstabe c) der UN-Behindertenrechtskonvention ist Taubblindheit eine eigenständige Behinderung und kann nicht einfach als Kombination von Taubheit und Blindheit beschrieben werden. Menschen die blind und zugleich taub sind, haben nicht mehr die Möglichkeit, den jeweils nicht funktionierenden Sinn auszugleichen. Um taubblinde Menschen innerhalb des sozialen Unterstützungs- und Hilfesystem sichtbar zu machen, soll das eigenständige Merkzeichen „TBI“ eingeführt werden.