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Auch 60 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten müssen Menschenrechte verteidigt werden.

Anlässlich des 60. Jahrestages des Inkrafttretens der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erklärt die Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg Mechthild Rawert:

Auch 60 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten müssen Menschenrechte verteidigt werden.


Das zeigt sich aktuell am Beispiel des russischen Gesetzes gegen „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen“. Seit Juni 2013 macht es ein selbstbestimmtes Leben für Homosexuelle und Trans*menschen in Russland unmöglich. Folge ist auch, dass die Situation für Schwule, Lesben, Trans- und Intersexuelle lebensbedrohlich ist. Morde haben schon stattgefunden, da es schändlicherweise Neonazis ermutigt, regelrecht Jagd auf Homosexuelle zu machen! Mit strafrechtlicher Verfolgung haben sie wohl nicht zu rechnen.

Russland als Mitglied des Europarates verstößt mit der Kriminalisierung homo- und transsexueller Menschen gegen die von ihm ratifizierte Europäische Menschenrechtskonvention. Statt der Verpflichtung nachzukommen, dem Katalog von Grundrechten und Menschenrechten innerstaatlich Geltung zu verschaffen, passiert das krasse Gegenteil: die Achtung der Menschenrechte, das Diskriminierungsverbot, die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit und das Recht auf die eigene sexuelle Identität werden mit den Füssen getreten.

Ich fordere die Bundesregierung auf, endlich zu handeln! Erhöht werden muss der Druck auf Russland, damit jeder Mensch in Russland frei von Verfolgung und Diskriminierung leben kann. Gefährdet sind nicht nur russische Bürgerinnen und Bürger, sondern auch deutsche BesucherInnen Russlands, da das Gesetz für In- und AusländerInnen gilt.

Anlässlich des 60. Jahrestages der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention beschloss der Bundestag am 27.10.2010 einen interfraktionellen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Bundesregierung ist aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um Mitgliedstaaten des Europarates und noch nicht dem Europarat angehörende Staaten in ihrem Bemühen zu unterstützen, die Menschenrechtssituation in ihrem Land zu verbessern und auf diese Weise einen einheitlich hohen Menschenrechtsstandard in ganz Europa zu sichern.

Am 3. September 1953 trat die Europäische Menschenrechtskonvention in Kraft. Diese Konvention ist ein Meilenstein für den Schutz der Menschenrechte. Für beinahe eine Milliarde Menschen in mittlerweile 47 Staaten Europas ist die Europäische Menschenrechtskonvention zu einem Schutzsystem von unschätzbarem Wert geworden.