Hauptmenü

Dresdner Bahn: Politische Spitze lässt Lichtenrader bewusst in Unkenntnis

Anlässlich des anstehenden Gespräches 1.Oktober 2013 zwischen VertreterInnen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erklärt Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete und Direktkandidatin aus Tempelhof-Schöneberg:

Das Land Berlin wird sich an den Mehrkosten für die "Tunnellösung" in Lichtenrade beteiligen und dem Bundesverkehrsministerium liegt seit längerem eine Terminanfrage zur "Dresdner Bahn" vor - auf diese Sachverhalte hat Staatssekretär Christian Gaebler, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, bereits auf der Kundgebung der Bürgerinitiative Dresdner Bahn e.V. am 5. September 2013 hingewiesen. Und die BI Lichtenrade-Dresdner-Bahn e.V. bestätigt auf ihrer Website, dass der Regierende Bürgermeister Wowereit bereits 2012 in zwei Briefen bestätigt hat: "Das Land Berlin wird sich in erheblichem Umfang an den Mehrkosten beteiligen. Voraussetzung ist, die Entscheidung für einen Tunnel wird vom BMVBS angeordnet. Gleichzeitig sollte das Eisenbahnbundesamt (EBA) das Planfeststellungsverfahren stoppen."

Damit ist auch öffentlich geklärt, dass die Aussagen von Jan-Marco Luczak (MdB), CDU-Direktkandidat, das Land Berlin würde sich seiner Verantwortung entziehen, durch ständige Wiederholung nicht wahrheitsvoller wird.

Vielmehr ist die politische Gemengelage eindeutig: Die CDU-geführte Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG wollen eine ebenerdige Verlegung der Fernbahngleise und der SPD-geführte Senat sowie die Bürgerinitiativen und die Anwohnerinnen und Anwohner wollen hierfür eine Tunnellösung! Ich selber kämpfe wie die Lichtenrader Bürgerinnen und Bürger auch seit Jahren für die Tunnellösung.

Aber was macht das Bundesverkehrsministerium? Es drückt sich vor einer klaren Aussage hinsichtlich seiner künftigen Planungen zur Dresdner Bahn! Meine schriftliche Frage an die Bundesregierung hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen und dem Zeitpunkt für einen Stopp der Planfeststellungsverfahren zur "Dresdner Bahn" wurde am 16. September 2013 vom Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann in Form einer Nicht-Antwort beantwortet:

„Der Vorhabenträger Deutsche Bahn AB beantragt beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Feststellung eines Plans zum Bau oder Änderung einer Betriebsanlage einer Eisenbahn. Eine Weisung zum Stopp eines solchen Verfahrens durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) könnte nur bei schweren formalen Verstößen erfolgen. Unabhängig davon kann der Vorhabenträger seinen Antrag auf Planfeststellung zurückziehen.“

Die Absicht, Abstand von der ebenerdigen Bauweise der Schnellzugleise quer über die Bahnhofsstraße zu Gunsten eines Tunnelbaus nehmen zu wollen, sieht anders aus! Nach dieser Antwort erwarte ich keine politische Weisung für einen Planfeststellungsstopp. Das bedeutet für die BI: Klagen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Ich begrüße das geplante Gespräch über die Trassenführung der "Dresdner Bahn" zwischen dem BMVBS und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Hier muss das Bundesverkehrsministerium deutlich Farbe bekennen und folgende Kernfragen beantworten:

  • Beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), die beim Eisenbahn-Bundesamt vorliegenden Pläne der Deutschen Bahn zum ebenerdigen Bau der Gleise für den Fern- und Regionalverkehr durch eine Weisung zu stoppen ja oder nein?
  • Wie hoch veranschlagt das BMVBS die zusätzlichen Mehrkosten für den Tunnelbau?
  • Unter welchem Titel hat das BMVBS zusätzliche Mehrkosten in die kurz- und mittelfristige Haushaltsplanung ab 2014 eingestellt?
  • Hat das BMVBS Anlass zu glauben, dass der Vorhabenträger Deutsche Bahn AG seinen Antrag auf Planfeststellung für alle bzw. einzelne Prüfverfahren der drei Planfeststellungsabschnitte zur „Dresdner Bahn“ zurückziehen will ja oder nein?

Auf die wegen der Länge der Planungszeit nicht mehr stimmigen früheren Prognosen, auf die erheblichen Veränderungen der Gesetzeslage und die Nichtbeteiligungsmöglichkeiten der seit 2000 nach Lichtenrade Zugezogenen hat der Anwalt der Bürgerinitiative Lichtenrade-Dresdner-Bahn e.V., Alexander von Aretin, schon vor Monaten verwiesen und gefordert, das Planfeststellungsverfahren einzustellen und neu aufzurollen.

Für mich steht fest: Der Tunnel in Lichtenrade eignet sich nicht für Wahlkampfspiele auf Kosten der Lichtenrader Bürgerinnen und Bürger.