Das bis Jahresende geltende Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel wird zunächst befristet bis zum 31. März 2014 fortgesetzt. Mit dem Preismoratorium steht den Krankenkassen seit dem 1. August 2010 ein Abschlag in Höhe der Preiserhöhung zu, wenn ein Hersteller den Abgabepreis eines Arzneimittels im Vergleich zum Preisstand am 1. August 2009 erhöht hat.
Mit dem am 18. Dezember verabschiedeten Gesetz wird ein Preisanstieg für die Arzneimittel unmittelbar im Januar abgewendet. Die gleichen Medikamente würden ohne dieses Gesetz ohne Begründung sofort teurer werden. Mit dem Preismoratorium machen wir als ParlamentarierInnen deutlich, dass bei uns die PatientInnen im Mittelpunkt stehen und nicht die Interessen der Pharmakonzerne. Dieses Preismoratorium wird sowohl von den beiden Regierungs- als auch den beiden Oppositionsfraktionen getragen.
Gesamtpaket zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen
Das mit separatem Gesetz bis Ende März 2014 befristete Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel wird danach nahtlos und bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode fortgesetzt. Gleichzeitig soll der Herstellerabschlag auf verschreibungspflichtige Arzneimittel ab dem Jahr 2014 von derzeit 16 auf 7 Prozent sinken. Bei den Herstellerabschlägen handelt es sich um einen prozentual festgelegten Rabatt, den die pharmazeutischen Unternehmen den gesetzlichen Krankenkassen im Sinne eines Mengen- bzw. Großabnehmerrabatts gewähren müssen. Geplant ist des Weiteren, den Bestandsmarktaufruf zu beenden. Der gesetzliche Auftrag hierfür ergibt sich aus dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Danach kann der Gemeinsame Bundesausschuss für zugelassene und im Verkehr befindliche Arzneimittel (Arzneimittel im Bestandsmarkt) eine Nutzenbewertung veranlassen. Mit der Fortführung des Preismoratoriums werden die Krankenkassen pro Jahr um etwa 500 Millionen Euro entlastet. Mit Blick auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ist dieses ein wichtiger Schutz vor übermäßigen Beitragssatzerhöhungen.