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18. Legislaturperiode: „Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“

Für mich, die ich seit 2005 Mitglied des Gesundheitsausschusses bin, heißt es, einige bislang bearbeitete Arbeitsschwerpunkte der 17. Legislaturperiode niederzulegen, einige fortzusetzen und neue zu übernehmen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen.

In den kommenden vier Jahren bin ich in der und für die AG Gesundheit tätig als

1. Berichterstatterin für Pflege (Finanzierung, Pflegebedürftigkeitsbegriff, Pflegeversicherungsgesetz)

Hierzu gehören u.a. die Umsetzung folgender im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Aufgaben:

  • die Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs „so schnell wie möglich“
  • die Stärkung der Pflegearbeit von Angehörigen, BürgerInnen und Ehrenamtlichen
  • die Angleichung der Leistungen der ambulanten und stationären Pflege
  • den Ausbau von Betreuungsleistungen sichern und auf alle Pflegebedürftigen ausdehnen
  • eine Verbesserung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege bewirken
  • die Finanzierung für den Ausbau Wohnumfeld verbessernder Maßnahmen bzw. für ambulant betreute Wohnformen forcieren
  • die Förderung technischer Assistenzsysteme und deren Aufnahme in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung
  • die Zusammenführung der Pflegezeit- und Familienpflegezeit und deren Rechtsanspruch verankern
  • eine zehntägige Auszeit für Angehörige als Lohnersatzleistung analog des Elterngeldes einführen
  • Hilfen zur Weiterführung des Haushalts ausbauen
  • die Prüfung der Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten der geriatrischen Rehabilitation
  • die Aufwertung der Pflegeberufe und die Einführung von Personalmindeststandards im Pflegebereich im möglichen Rahmen
  • den VerbraucherInnenschutz durch die Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen verbessern
  • in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll geklärt werden, wie die Rolle der Kommunen bei der Pflege ausgebaut werden kann. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
  • die Realisierung des spätestens zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte zu erhöhenden paritätischen Beitragssatzes. Eine weitere Anhebung um 0,2 Prozentpunkte erfolgt in dieser Legislaturperiode.


Eng zusammenarbeiten werde ich hier mit meinen Kolleginnen Bettina Müller (u.a. Gesundheitsberufe & Pflegeausbildung), Helga Kühn-Mengel (u.a. Hospiz/Schmerz/Palliativ, Pflege) und Heike Baehrens (u.a. Inklusion, Behindertenkonvention, Eingliederungshilfe, Bundesteilhabegesetz, Rehabilitation).

2. Berichterstatterin für Frauengesundheit

Den Auftrag des Koalitionsvertrages „Besonderheiten der Frauen- und Männergesundheitsforschung“ berücksichtigen, „teile“ ich mir geschlechtsspezifisch mit meinem Kollegen Burkhard Blienert.

Fakt ist: Es besteht eine gesundheitspolitische Notwendigkeit zur geschlechterdifferenzierten Auseinandersetzung aufgrund der unterschiedlichen Lebensentwürfe, des Gesundheitsbewusstseins und der Krankheitsverläufe von Männern und Frauen. Beispiele sind:

  • das unterschiedliche Suchtverhalten - Alkoholabhängigkeit vorwiegend bei Männern, Medikamentenabhängigkeit stärker bei Frauen
  • die unterschätzte Gefahr der Frauenkrankheit Herzinfakt,
  • das Mammografie-Screening,
  • die Forderung zur Senkung der Kaiserschnitt-Geburten
  • Handlungsbedarf - soweit es den Bund betrifft - besteht auch zu den Themen wie Gesundheit von Migrantinnen, gesundheitliche Folgen von Gewalt, Verbesserung der gesundheitliche Situation behinderter Frauen und vieles mehr.


3. Berichterstattung für reproduktive Gesundheit und sexuelle Vielfalt
Sexuelle und reproduktive Gesundheit umschreibt ein weites Themengebiet, in dem medizinische und sozio-kulturelle Fragen sowie Menschenrechte eine wichtige Rolle spielen. Die Bandbreite erstreckt sich vom Recht auf sexuelle Selbstbestimmung über Familienplanung bis hin zur Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten. Fakt ist aber: Ein umfassendes Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit müssen die Frauen in Deutschland noch erkämpfen - schließlich ist laut Weltgesundheitsorganisation sexuelle Gesundheit untrennbar mit Gesundheit insgesamt, mit Wohlbefinden und Lebensqualität verbunden.

Nicht erwähnt im Koalitionsvertrag und trotzdem aktuell ist beispielsweise die „Pille danach“. Für deren Rezeptfreiheit bei Beratung durch Apothekerinnen hat sich gerade der Expertenausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte ausgesprochen. Ich teile diese Haltung nachdrücklich. Noch sind aber keine politischen Konsequenzen gezogen worden.

Der Koalitionsvertrag ist aus queerer Perspektive „ernüchternd“: Eine Chancengleichheit zwischen gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Paaren wird nicht angestrebt. Befürchtet wird weiterhin, dass insbesondere Inter*- und Trans*Menschen unter den Folgen dieser Stagnation leiden. Kritisiert wird, dass von einem Verbot von geschlechtsvereindeutigenden Operationen im Kindesalter oder einer Modernisierung des Transsexuellengesetzes nicht die Rede ist.
Viele der queerpolitischen Herausforderungen sind keine ausschließlich gesundheitspolitischen Aufgaben. Dennoch werde ich als Gesundheitspolitikerin zu Recht gefragt: Haben Lesben, Schwule, Inter*- und Trans*Menschen gleichwertige Zugänge zum Gesundheitssystem und zur Pflege? Gibt es genügend nichtdiskriminierende Versorgungsangebote, ausreichende PatientInnenrechte? Fakt ist: Diskriminierungen und Benachteiligungen machen körperlich und seelisch krank. Mitglieder der Queer-Community haben ein Recht auf gleiche Gesundheitschancen.

Parlamentarische Versammlung des Europarats
In der Fraktionssitzung am 28. Januar 2014 wurde ich zum stellvertretenden Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PV ER) bestimmt. Damit übernehme ich eine für mich neue Herausforderung. Zur deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gehören 5 Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion als ordentliche Mitglieder, darunter auch Dr. rer.nat. Ute Finckh-Krämer aus Steglitz-Zehlendorf, und fünf stellvertretende Mitglieder. Sie trifft sich in vierteljährlichen Abständen zu einer einwöchigen Sitzung in Straßburg.

Die Parlamentarische Versammlung ist eines der zwei im Statut verankerten Organe des Europarates: Bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates handelt es sich, neben dem Ministerkomitee, in dem die 47 Mitgliedstaaten durch ihre AußenministerInnen bzw. deren Ständige VertreterInnen im Rang von BotschafterInnen vertreten sind, um jenes statutarische Organ, in das die Parlamente ihre VertreterInnen entsenden.

Delegationen aus 47 nationalen Parlamenten arbeiten im Rahmen der Versammlung zusammen. Die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung werden von den nationalen Parlamenten aus ihren eigenen Reihen heraus bestimmt. Das Gleichgewicht der politischen Parteien in den nationalen Delegationen muss dem im nationalen Parlament entsprechen.
Die Parlamentarische Versammlung versteht sich mit ihren 636 ordentlichen Mitgliedern bzw. StellvertreterInnen als die politische Antriebskraft hinter dem Europarat. Die Versammlung wird aus fünf Fraktionen gebildet: die Sozialdemokratische (SOC), die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EPP/CD), Die Europäische Demokratische Fraktion (EDG), die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) und die Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken (UEL).

Sie bietet dort einen Rahmen für den politischen Dialog zwischen den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie mit den Beobachter-Delegationen. Ihre Texte dienen als Orientierungshilfen für das Ministerkomitee sowie die nationalen Regierungen und Parlamente. Debattiert werden europäische und internationale Ereignisse oder Angelegenheiten, die europaweites Handeln erforderlich machen. Im Vordergrund steht der Schutz der Menschenrechte, die Stärkung von pluralistischen Demokratien sowie die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts.