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Keine unnötigen Hürden! Verhütung – keine Frage staatlich-moralischer Kontrolle

(Erschienen in TS Aktuell, Ausgabe März 2014, Nr. 13, 3. Jahrgang)

Was haben sexuelle Gesundheit und Rechte, was hat Familienplanung mit Politik zu tun? Die aktuelle Debatte zur „Pille danach“ zeigt: Sehr viel! In Presse und Fernsehen, in den sozialen Medien lief sie schon „heiß“ bevor der Deutsche Bundestag am 13. Februar überhaupt darüber diskutierte. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Das beweisen die Online-Petition „Gesundheitsminister Gröhe: Rezeptfreie Pille danach zulassen!“ und die noch anstehenden Beratungen im Gesundheitsausschuss.

Worum geht es?
Es geht um das politische Vorhaben, die Rezeptpflicht für das im Volksmund „Pille danach“ genannte Hormonpräparat mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) abzuschaffen. Die Weltgesundheitsorganisation, der Sachverständigenrat für Verschreibungspflicht des Bundesamtes für Arzneimittel gleich zweimal: 2003 und 2014, das Nationale Netzwerk Frauen und Gesundheit, pro familia, die AWO, die katholische Kirche in Spanien aber auch die Schwangerenberatung „Donum Vitae NRW“ der katholischen ChristInnen: sie alle sprechen sich für die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ aus.

Fakt ist: Sie alle sehen keine medizinischen Gründe für die Beibehaltung. Es gibt keine Gesundheitsgefährdungen für die Frauen. Ein häufiger Missbrauch ist ebenfalls nicht nachweisbar.

Die „Pille danach“ ist mittlerweile in fast 90 Ländern, darunter fast alle Länder Europas, den USA, Kanada, China und Australien, nach einer Beratung durch die ApothekerIn rezeptfrei erhältlich. Überall - nur nicht in Deutschland - wird den Frauen zugetraut, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, ob sie die „Pille danach“ benötigen, um eine ungewollte Schwangerschaft zu vermeiden. „Benötigen“ heißt: Die Frauen haben Angst, ungewollt schwanger zu werden, weil die Regelverhütung versagt hat, die Pille vergessen, das Diaphragma verrutscht, das Kondom gerissen oder es ausnahmsweise doch zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gekommen ist.

Wie wirkt die „Pille danach“?
Das Hormonpräparat auf LNG-Basis verhindert die Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter. Studien zeigen, dass nach einer Verhütungspanne die Einnahme in den ersten 24 Stunden zu 95 Prozent vor einer ungewollten Schwangerschaft schützt. Der Schutz liegt bei einer Einnahme bis zu 72 Stunden danach immer noch bei 58 Prozent. Eine versehentliche Einnahme in einer Frühschwangerschaft hat keine negativen Auswirkungen. Hier wirkt die „Pille danach“ nicht.

Statt unnötiger Hürden eine rasche Anwendung

Zeit ist das, was die Frauen nach einer Verhütungspanne also am wenigsten haben. Hier dürfen keine unnötigen Hürden aufgebaut werden! Gerade am Wochenende kann der Weg zum Rezept mühsam und steinig sein. Während wir in Berlin eine gute ärztliche Versorgung haben, sieht es in anderen Bundesländern leider ganz anders aus. In ländlichen Gebieten müssen Frauen viele Kilometer fahren, um einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen zu können. In der Notaufnahme erfolgt oft auch keine Beratung durch GynäkologInnen. In konfessionell getragenen Krankenhäuser wurden Frauen sogar abgewiesen. Damit muss Schluss sein!