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Mehr Geld für Städtebauförderung und für das Programm „Soziale Stadt“

Von besonderer Bedeutung für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist das Programm „Soziale Stadt“. Damit wollen wir der sozialen Spaltung in arme und reichere Stadtteile entgegenwirken. Als Leitprogramm im Rahmen der Städtebauförderung wird die „Soziale Stadt“ im Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 mit 150 Millionen Euro Bundesmittel ausgestattet. Wir lösen hiermit ein weiteres Wahlversprechen ein. Nach den drastischen schwarz-gelben Kürzungen auf nur noch 28,5 (2011) bzw. 40 Millionen Euro (2012/13) ist der Bedarf in den Quartieren, die besondere soziale Integrationsleistungen erbringen müssen, enorm gestiegen. Das Programm „Soziale Stadt“ richtet sich wie bisher an alle Städte und Gemeinden mit Quartieren, in denen Arbeitslosigkeit, Bildungsarmut, vernachlässigte öffentliche Räume und soziale Konflikte gebündelt auftreten.

Mehr Förderung für den Schöneberger Norden
Gerade für Berlin und für Tempelhof-Schöneberg ist die Aufstockung der Mittel ein ermutigendes Signal. Zum Beispiel kann aus den Mitteln des Programmes „Soziale Stadt“ das Quartiersmanagement im Schöneberger Norden besser gefördert werden. Seit 1999 ist der Schöneberger Norden ein Quartiersmanagementgebiet. Zweidrittel der Menschen haben Migrationserfahrung. Ziel des Quartiersmanagements ist die Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation der Menschen: Gemeinsam mit den AnwohnerInnen soll der Stadtteil entwickelt werden. Hier geht es um die kleinteilige Stärkung der Nachbarschaft durch Kiez- und Nachbarschaftsprojekte. Die 15-jährigen Erfahrungen zeigen, dass Quartiersmanagement helfen kann, den sozialen Zusammenhalt in einem Stadtteil zu stärken.

700 Millionen Euro für Städtebauförderung

Mit der Anhebung der Städtebaufördermittel des Bundes auf 700 Millionen Euro im Haushalt 2014 setzt Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um, für die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten jahrelang gekämpft haben. Es besteht erheblicher Nachholbedarf, da die vergangenen Bundeshaushalte mit lediglich 455 Millionen Euro weit hinter dem eigentlichen Bedarf zurücklagen.

Der im Kabinett am 12. März 2014 beschlossene Vorschlag geht nun in die parlamentarische Beratung und kann nach Bestätigung des Parlaments bereits in diesem Jahr umgesetzt werden. Das sozialdemokratisch geprägte Erfolgsmodell Städtebauförderung kann nun in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden fortgeführt und im Dialog mit allen an der Stadtentwicklung beteiligten AkteurInnen weiterentwickelt werden. Wir stellen damit die Weichen für die Unterstützung der Kommunen, damit sie den Anforderungen des demografischen, sozialen, ökonomischen Wandels sowie den anstehenden Aufgaben hinsichtlich des Klimaschutzes begegnen können.

Ein wichtiges Signal für viele Regionen Deutschlands ist es auch, dass Kommunen in Haushaltsnotlagen nicht mehr von der Nutzung der Städtebaufördermittel des Bundes ausgeschlossen bleiben. Damit können gerade die Kommunen, deren Bedarf am höchsten ist, mitgenommen werden und die kommunalen Aufgaben einer sozialen und integrativen Stadtentwicklung wahrnehmen.

Zum weiteren Verfahren:

In der kommenden Woche wird der Haushaltsentwurf in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten, dann folgen die Ausschussberatungen. Ende Juni wird er in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Danach gilt es zügig die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern abzuschließen, in der die Verteilung auf die Länder und die Förderkonditionen festgelegt werden. Auf dieser Grundlage bewilligen die Länder dann die Projekte in den Kommunen vor Ort.