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Gesetzesvorhaben aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) informierte den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. Juni 2014 darüber, dass das Bundeskabinett am Vormittag den Gesetzentwurf zur Einführung des sogenannten „Elterngeld Plus“ gebilligt hat. Eltern sollen durch das Gesetz zukünftig bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen können, wenn sie Teilzeit arbeiten. Der Gesetzentwurf wird jetzt über den Bundesrat, der voraussichtlich im September darüber beraten wird, in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Nach den Vorstellungen der Ministerin soll das Gesetz noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden und im kommenden Jahr in Kraft treten.

Im zweiten Halbjahr 2014 soll zudem das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen auf den Weg gebracht werden. Der entsprechende Entwurf wird dem Bundeskabinett im Sommer vorgelegt. Zudem kündigte Manuela Schwesig ein Gesetz zur besseren Vereinbarung von Familien, Pflege und Beruf an. Dies sieht unter anderem eine zehntägige berufliche Auszeit bei Lohnfortzahlung zur Organisation der Pflege eines Angehörigen vor.

In der zweiten Jahreshälfte sollen auch die noch von der ihrer Vorgängerin Kristina Schröder (CDU) in Auftrag gegebene Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen veröffentlicht werden. Bundesministerin Schwesig will auch ein Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch vorlegen. Neuzugestalten sind zudem die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus.