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Über die Tätigkeit des Europarats im Jahr 2013

Als von der SPD-Bundestagsfraktion benanntes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats begrüße ich die zwei Unterrichtungen der Bundesregierung, mit denen ein Überblick über politische Fragen und Entwicklungen des Europarats gegeben werden.

Die Unterrichtungen der Bundesregierung - zum einen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2013 und zum anderen für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2013 - enthalten unter anderem Informationen über die Aktivitäten des Generalsekretärs und des Ministerkomitees, über Themen der Parlamentarischen Versammlung, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), über ausgewählte Entscheidungen in Verfahren gegen Deutschland. Lesenswert die Zusammenfassungen aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats: Menschenrechtsfragen, Korruptions- und Terrorismusbekämpfung, Rechtliche Zusammenarbeit, Sozial- und Gesundheitspolitik, Kommunal- und Regionalpolitik, Sport (Bekämpfung von Doping und Manipulationen von Sportwettbewerben sowie Sport und Gewalt, Jugend, Bildung und Kultur.

Der Europarat
Am 5. Mai 1949 gründeten zehn europäische Staaten den Europarat, eine der ersten - damals ausschließlich west- - europäischen Organisationen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PV ER) war das erste parlamentarische Gremium auf europäischer Ebene nach dem Zweiten Weltkrieg. Bis zum Ende des Kalten Krieges erhöhte sich die Mitgliederzahl auf 23. Seither hat sich die Zahl der Mitgliedstaaten durch den Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten bis zum Kaukasus auf 47 erhöht. In der PV ER arbeiten 318 VertreterInnen und ihre 318 StellvertreterInnen aus den nationalen Parlamenten zusammen.

Der Europarat wurde unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges erschaffen und verfolgt folgende Ziele:

  • Festigung des Friedens auf den Grundlagen der Gerechtigkeit und internationalen Zusammenarbeit;
  • Erhaltung der menschlichen Gesellschaft und Zivilisation;
  • Wahrung der Demokratie und persönlichen Freiheit, politische Freiheit und Herrschaft des Rechts;
  • Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts zwischen den Europäischen Ländern.

Der Europarat ist eine internationale Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Straßburg. Der Europarat erfüllt seine Aufgaben zu einem wesentlichen Teil durch die Ausarbeitung von Konventionen. Sie werden nach Beratung durch die Parlamentarische Versammlung vom Ministerkomitee verabschiedet. Dabei handelt es sich um völkerrechtliche Verträge, die der Unterzeichnung und in der Regel Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten bedürfen. Ein Schwerpunkt der mittlerweile über 200 Konventionen liegt bei den Menschenrechten und dem Minderheitenschutz. Die bekannteste Konvention ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), deren Einhaltung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg überwacht wird.

Ordentliches Mitglied des Europarats kann jeder europäische Staat werden, der für fähig und willens befunden wird, die Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit anzuerkennen, die Grundfreiheiten und Menschenrechten zu gewähren sowie bei den Zielen des Europarates tatkräftig mitzuarbeiten.

Das MinisterInnenkomitee des Europarates
Das MinisterInnenkomitee ist das handelnde Organ des Europarates. Es setzt sich zusammen aus je einer MinisterIn jedes Mitgliedstaats, in der Regel ist sin dies die jeweiligen AußenministerInnen. Die Präsidentschaft über das MinisterInnenkomitee wechselt im halbjährlichen Turnus. Entsprechend trifft sich das MinisterInnenkomittee mindestens zwei Mal im Jahr für einen Tag. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Annahme einer gemeinsamen Politik und die Ausarbeitung und den Abschluss von Abkommen und Vereinbarungen sowie der Erlass von Empfehlungen. Je nach Anlass können Beschlüsse nur einstimmig oder mit qualifiziertem Mehr gefasst werden.

Parlamentarische Versammlung des Europarates

Die Parlamentarische Versammlung ist klar zu unterscheiden vom Europäischen Parlament der EU. Ihre Aufgaben sind sehr offen formuliert. Die PV ER kann über alle Fragen, die in die Zuständigkeit des Europarates fallen, beraten und Empfehlungen ausarbeiten. Wichtig sind insbesondere die Empfehlungen an das MinisterInnenkomitee, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen. Die Mitgliedstaaten sind nach Maßgabe ihrer Bevölkerung vertreten, wobei die 318 Mitglieder der Versammlung Staatsangehörige eines Mitgliedstaats und Mitglieder eines nationalen Parlaments sein müssen.

Der Europarat verbietet seinen 47 Mitgliedsstaaten Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Glauben oder politischen Ansichten zu diskriminieren.