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Lobbyregister: Transparenz als Grundlage für mehr Akzeptanz „der Politik“

Unsere demokratischen Institutionen haben dafür Sorge zu tragen, dass ein an Profit orientierter Lobbyismus sich nicht durchsetzt. Die vorhandenen Interessen der am Gemeinwohl orientierten NGO´s und die der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht verdrängt. Als Abgeordnete habe ich Verantwortung dafür, dass kein „Machtungleichgewicht“ in der Interessensvertretung auftritt, so mein Votum in der Abendschau des 24. Juli. 

Im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten festgehalten, dass wir beim Deutschen Bundestag ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage einrichten, sowie eine „legislative Fußspur“ einführen wollen, mit der signifikante Beiträge externer BeraterInnen bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes deutlich werden. Außerdem sollte ein jährlicher Bericht Transparenz über Umfang und Art der Tätigkeit von externen Beschäftigten in der Bundesverwaltung geben.

Wir wollten weiterhin einen Verhaltenskodex entsprechend des Vorbildes der Europäischen Kommission für Mitglieder der Bundesregierung nach deren Ausscheiden, damit kein Zweifel ihrer Integrität und Unabhängigkeit aufkommt.

Unsere demokratischen Institutionen haben dafür Sorge zu tragen, dass ein an Profit orientierter Lobbyismus sich nicht durchsetzt. Die vorhandenen Interessen der am Gemeinwohl orientierten NGO´s und die der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht verdrängt. Als Abgeordnete habe ich Verantwortung dafür, dass kein „Machtungleichgewicht“ in der Interessensvertretung auftritt, so mein Votum in der Abendschau des rbb LINK  http://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/20140724_1930/lobby.html#top   am 24. Juli. 
Im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten festgehalten, dass wir beim Deutschen Bundestag ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage einrichten sowie eine „legislativen Fußspur“ einführen wollen, mit der signifikante Beiträge externer BeraterInnen bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes deutlich werden. Außerdem sollte ein jährlicher Bericht Transparenz über Umfang und Art der Tätigkeit von externen Beschäftigten in der Bundesverwaltung geben. Wir wollten weiterhin einen Verhaltenskodex entsprechend des Vorbildes der Europäischen Kommission für Mitglieder der Bundesregierung nach deren Ausscheiden, damit kein Zweifel ihrer Integrität und Unabhängigkeit aufkommt.
In den Verhandlungen zum aktuellen Koalitionsvertrag konnten wir SozialdemokratInnen Folgendes durchsetzen: „Wir erhöhen die Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Verwaltung. Um den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden, streben wir für ausscheidende Kabinettsmitglieder, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und politische Beamtinnen und Beamte eine angemessene Regelung an. Wir werden die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln.“.
Die Erweiterung des Straftatbestandes Abgeordnetenbestechung       LINK http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/004/1800476.pdf                     wurde im Februar dieses Jahres vom Deutschen Bundestag bereits gesetzlich neu geregelt: So wird unter anderem durch den neuen Paragraf 108 e des Strafgesetzbuchs auch die „Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten“ erfasst. Abgeordnete können mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden, wenn sie einen "ungerechtfertigten Vorteil" für sich oder Dritte fordern und dafür im Rahmen ihres Mandats "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung" vornehmen oder unterlassen. Mit der Neuregelung wird auch der Weg frei, endlich die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren. 
Die Diskussion der anderen die Demokratie stärkenden, die Transparenz und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger fördernden Maßnahmen wird nach der Sommerpause weitergeführt.

In den Verhandlungen zum aktuellen Koalitionsvertrag konnten wir SozialdemokratInnen Folgendes durchsetzen: „Wir erhöhen die Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Verwaltung. Um den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden, streben wir für ausscheidende Kabinettsmitglieder, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und politische Beamtinnen und Beamte eine angemessene Regelung an. Wir werden die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln.".

Die Erweiterung des Straftatbestandes Abgeordnetenbestechung wurde im Februar dieses Jahres vom Deutschen Bundestag bereits gesetzlich neu geregelt: So wird unter anderem durch den neuen Paragraf 108 e des Strafgesetzbuchs auch die „Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten" erfasst. Abgeordnete können mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden, wenn sie einen "ungerechtfertigten Vorteil" für sich oder Dritte fordern und dafür im Rahmen ihres Mandats "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung" vornehmen oder unterlassen. Mit der Neuregelung wird auch der Weg frei, endlich die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren. 

Die Diskussion der anderen die Demokratie stärkenden, die Transparenz und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger fördernden Maßnahmen wird nach der Sommerpause weitergeführt.