Dem „Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit“ gratuliere ich ganz herzlich zum 20-jährigen Jubiläum und danke für das unermüdliche Engagement. Das Nationale Netzwerk feierte am 3. Juli 2014 das Jubiläum mit einer erfolgreichen Veranstaltung zum Thema „Selbstbestimmung und Gesundheit von Frauen“. Das Streben und die Forderung von Frauen nach mehr Selbstbestimmung ist aktuell und wichtig –auch im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit – ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt.
Die Selbstbestimmtheit von Frauen im Gesundheitsbereich betrifft mehrere Aspekte, die auf dieser Veranstaltung diskutiert wurden. Sie hat zu tun mit reproduktiver Gesundheit, mit der Aufklärung von Mädchen und Frauen über die Risiken von Schönheitsoperationen, mit dem freien Zugang zu Informationen für Frauen, mit dem Abbau von Barrieren zu gynäkologischen Arztpraxen oder mehr Selbstbestimmung von Frauen bei der Verhütung nach dem Geschlechtsverkehr (postkoital).
Selbstbestimmung und Gesundheit von Frauen – wie geht es weiter?
Dem „Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit“ gratuliere ich ganz herzlich zum 20-jährigen Jubiläum und danke für das unermüdliche Engagement. Das Nationale Netzwerk feierte am 3. Juli 2014 das Jubiläum mit einer erfolgreichen Veranstaltung zum Thema „Selbstbestimmung und Gesundheit von Frauen“. Das Streben und die Forderung von Frauen nach mehr Selbstbestimmung ist aktuell und wichtig –auch im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit – ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt.
Die Selbstbestimmtheit von Frauen im Gesundheitsbereich betrifft mehrere Aspekte, die auf dieser Veranstaltung diskutiert wurden. Sie hat zu tun mit reproduktiver Gesundheit, mit der Aufklärung von Mädchen und Frauen über die Risiken von Schönheitsoperationen, mit dem freien Zugang zu Informationen für Frauen, mit dem Abbau von Barrieren zu gynäkologischen Arztpraxen oder mehr Selbstbestimmung von Frauen bei der Verhütung nach dem Geschlechtsverkehr (postkoital).
1992 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Fristenlösung mit Beratungspflicht verabschiedet und damit im wiedervereinigten Deutschland eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen, die den Rechtskonflikt zwischen der Selbstbestimmung der Frau über ihren eigenen Körper und dem Lebensschutz des Embryos zwar nicht auflösen kann, schwangeren Frauen jedoch die Entscheidung überantwortet. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1993 wurde die Regelung gekippt und der Deutsche Bundestag hat 1995 das „Schwangeren- und Familienhilfe-Änderungsgesetz“ verabschiedet, das heute noch gilt. Nach den damaligen gesellschaftlichen Debatten und im Verlauf der Jahre hat sich die bestehende Regelung tief im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert.
Aktuell debattiert der Deutsche Bundestag auf Initiative der SPD über die Rezeptfreiheit der „Pille danach“. Dabei handelt es sich um eine Verhütungsmethode, bei der nach dem Geschlechtsverkehr (postkoital) eine Pille eingenommen wird, die das Entstehen einer ungewollten Schwangerschaft verhindert. In den meisten Ländern der EU ist die Pille rezeptfrei erhältlich. Studien bestätigen, dass die „Pille danach“ nebenwirkungsarm ist und keine Gefährdung der Gesundheit darstellt. Eine bestehende Schwangerschaft wird durch die Pille nicht gefährdet. Die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ wäre ein weiterer Schritt zu mehr Selbstbestimmung.
1992 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Fristenlösung mit Beratungspflicht verabschiedet und damit im wiedervereinigten Deutschland eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen, die den Rechtskonflikt zwischen der Selbstbestimmung der Frau über ihren eigenen Körper und dem Lebensschutz des Embryos zwar nicht auflösen kann, schwangeren Frauen jedoch die Entscheidung überantwortet. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1993 wurde die Regelung gekippt und der Deutsche Bundestag hat 1995 das „Schwangeren- und Familienhilfe-Änderungsgesetz“ verabschiedet, das heute noch gilt. Nach den damaligen gesellschaftlichen Debatten und im Verlauf der Jahre hat sich die bestehende Regelung tief im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert.
Aktuell debattiert der Deutsche Bundestag auf Initiative der SPD über die Rezeptfreiheit der „Pille danach“. Dabei handelt es sich um eine Verhütungsmethode, bei der nach dem Geschlechtsverkehr (postkoital) eine Pille eingenommen wird, die das Entstehen einer ungewollten Schwangerschaft verhindert. In den meisten Ländern der EU ist die Pille rezeptfrei erhältlich. Studien bestätigen, dass die „Pille danach“ nebenwirkungsarm ist und keine Gefährdung der Gesundheit darstellt. Eine bestehende Schwangerschaft wird durch die Pille nicht gefährdet. Die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ wäre ein weiterer Schritt zu mehr Selbstbestimmung.