Hauptmenü

Bundesvorstand AG 60 plus: Reform der Sozialen Pflegeversicherung

Pflegebedürftig zu sein, heißt nicht, alt zu sein und alt zu sein, heißt nicht, pflegebedürftig zu sein. Es ist mir ein sehr wichtiges Anliegen, der Vielfalt unterschiedlicher Bedarfe und Bedürfnisse in der Pflege gerecht zu werden. Ein Anliegen, welches ich auch im Zuge der Reform der Sozialen Pflegeversicherung (erstes und zweites Pflegestärkungsgesetz) immer wieder vertrete. Über die Einladung und die Gelegenheit, mit dem Bundesvorstand der AG 60 plus am 29. Juli über dieses und weitere Themen im Bereich Pflege zu sprechen, habe ich mich sehr gefreut. 

Erstes und zweites Pflegestärkungsgesetz
Das „Pflegestärkungsgesetz 1“ wurde am 4. Juli 2014 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Es bringt mehr und bessere Leistungen für Pflegebedürftige, an Demenz Erkrankte und Angehörige. So werden Betreuungs- und Entlastungsleistungen auf alle Pflegebedürftigen, d. h. auch auf Demenzerkrankte, ausgeweitet.

Im „Pflegestärkungsgesetz 2“ werden wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen. Er wird den Hilfebedarf von kognitiv oder psychisch beeinträchtigten Menschen besser berücksichtigen, den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen besser gerecht werden und mehr Teilhabe ermöglichen.
Ich finde es gut, dass wir die Zahl der Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen erhöhen und die Betreuungsleistungen allen Pflegebedürftigen zugutekommen und nicht wie bisher allein Demenzerkrankten, dass wir die Leistungsbeträge der Pflege um 4 Prozent erhöhen und das Prinzip „ambulant vor stationär“ weiter stärken.

Zudem bauen wir die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Tages- und Nachtpflege aus und wir weiten die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote auf alle Pflegebedürftigen aus. Wir verbessern die Versorgung von Menschen mit Demenz und erhöhen die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen wie Rollstuhlrampen oder begehbare Duschen.

Diskussion mit der AG 60 plus
Es war eine gute Diskussion. Nach meinem Vortrag zur Verbesserung der Sozialen Pflegeversicherung sprachen wir über die zentrale Rolle und die Stärkung der kommunalen Ebene, die hohe Bedeutung von barrierefreiem Bauen – vorsorgliche Maßnahmen sind immer kostengünstiger als hinterher nachzubessern. Des Weiteren waren die Beratungsrechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen und Beratungsmöglichkeiten wie Pflegestützpunkte wichtige Themen. Ich konnte einige Anregungen mitnehmen und danke der AG 60 plus ganz herzlich für das tolle Gespräch.

Auch die AG 60 plus äußert die Sorge, dass die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs noch in dieser Legislaturperiode kommt und das Geld aus dem Vorsorgefonds auch Leistungsverbesserungen zugutekommt.
Bundesvorstand AG 60 plus: Reform der Sozialen Pflegeversicherung
Pflegebedürftig zu sein, heißt nicht, alt zu sein und alt zu sein, heißt nicht, pflegebedürftig zu sein. Es ist mir ein sehr wichtiges Anliegen, der Vielfalt unterschiedlicher Bedarfe und Bedürfnisse in der Pflege gerecht zu werden. Ein Anliegen, welches ich auch im Zuge der Reform der Sozialen Pflegeversicherung (erstes und zweites Pflegestärkungsgesetz) immer wieder vertrete. Über die Einladung und die Gelegenheit, mit dem Bundesvorstand der AG 60 plus am 29. Juli über dieses und weitere Themen im Bereich Pflege zu sprechen, habe ich mich sehr gefreut. 
Erstes und zweites Pflegestärkungsgesetz
Das „Pflegestärkungsgesetz 1“ wurde am 4. Juli 2014 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Es bringt mehr und bessere Leistungen für Pflegebedürftige, an Demenz Erkrankte und Angehörige. So werden Betreuungs- und Entlastungsleistungen auf alle Pflegebedürftigen, d. h. auch auf Demenzerkrankte, ausgeweitet.
Im „Pflegestärkungsgesetz 2“ werden wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen. Er wird den Hilfebedarf von kognitiv oder psychisch beeinträchtigten Menschen besser berücksichtigen, den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen besser gerecht werden und mehr Teilhabe ermöglichen.
Ich finde es gut, dass wir die Zahl der Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen erhöhen und die Betreuungsleistungen allen Pflegebedürftigen zugutekommen und nicht wie bisher allein Demenzerkrankten, dass wir die Leistungsbeträge der Pflege um 4 Prozent erhöhen und das Prinzip „ambulant vor stationär“ weiter stärken.
Zudem bauen wir die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Tages- und Nachtpflege aus und wir weiten die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote auf alle Pflegebedürftigen aus. Wir verbessern die Versorgung von Menschen mit Demenz und erhöhen die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen wie Rollstuhlrampen oder begehbare Duschen.
Diskussion mit der AG 60 plus
Es war eine gute Diskussion. Nach meinem Vortrag zur Verbesserung der Sozialen Pflegeversicherung sprachen wir über die zentrale Rolle und die Stärkung der kommunalen Ebene, die hohe Bedeutung von barrierefreiem Bauen – vorsorgliche Maßnahmen sind immer kostengünstiger als hinterher nachzubessern. Des Weiteren waren die Beratungsrechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen und Beratungsmöglichkeiten wie Pflegestützpunkte wichtige Themen. Ich konnte einige Anregungen mitnehmen und danke der AG 60 plus ganz herzlich für das tolle Gespräch.
Auch die AG 60 plus äußert die Sorge, dass die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs noch in dieser Legislaturperiode kommt und das Geld aus dem Vorsorgefonds auch Leistungsverbesserungen zugutekommt.