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BAföG-Reform: Mehr Chancengleichheit - Gut für die ganze Gesellschaft

Chancengleichheit steht zu Recht im Mittelpunkt sozialdemokratischer Bildungspolitik. Immer noch bestimmt in Deutschland zu sehr die soziale Herkunft über die Bildungschancen und nicht Leistung und Talent der jungen Menschen. Wir SozialdemokratInnen regieren, um diese soziale Selektivität Stück für Stück zu überwinden und mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft zu schaffen.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) steht wie kein anderes Instrument für dieses Ziel. Seit seiner Erfindung unter Bundeskanzler Willy Brandt 1971 steht es für die staatliche Garantie, dass der Bildungserfolg junger Menschen nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Weit über 4 Millionen Menschen haben seitdem vom BAföG profitiert. Davon sagen rund 80 Prozent, dass sie sich ohne BAföG kein Studium hätten leisten können.
BAföG-Reform: Mehr Chancengerechtigkeit - Gut für die ganze Gesellschaft
Chancengleichheit steht zu Recht im Mittelpunkt sozialdemokratischer Bildungspolitik. Immer noch bestimmt in Deutschland zu sehr die soziale Herkunft über die Bildungschancen und nicht Leistung und Talent der jungen Menschen. Wir SozialdemokratInnen regieren, um diese soziale Selektivität Stück für Stück zu überwinden und mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft zu schaffen.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) steht wie kein anderes Instrument für dieses Ziel. Seit seiner Erfindung unter Bundeskanzler Willy Brandt 1971 steht es für die staatliche Garantie, dass der Bildungserfolg junger Menschen nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Weit über 4 Millionen Menschen haben seitdem vom BAföG profitiert. Davon sagen rund 80 Prozent, dass sie sich ohne BAföG kein Studium hätten leisten können.
Immer dann, wenn die SPD in Regierungsverantwortung ist, geht es dem BAföG gut
Die BAföG-Reform tritt zum Wintersemester 2016/17 in Kraft. Wir stärken damit die Chancengerechtigkeit. Innerhalb der Koalition konnten wir uns endlich auf folgende Eckpunkte für eine Ausweitung und Modernisierung des BAföG verständigen:
1. Das BAföG wird deutlich erhöht und ausgeweitet: 
Zum Wintersemester 2016/17 werden wir die Fördersätze und Freibeträge um je sieben Prozent anheben. Dadurch werden die Förderbeträge und Einkommensgrenzen deutlich stärker angehoben als es die Preis- und Lohnentwicklung verlangen würde. Wir werden jährlich rund 825 Millionen Euro mehr ins BAföG investieren. Rund 110.000 junge Menschen erhalten damit zusätzlich einen BAföG-Anspruch. Außerdem wollen wir den Vermögensfreibetrag von Auszubildenden von 5.200 Euro auf 7.500 Euro ausweiten. Das ist ein starkes Signal für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem. 
2. Das BAföG wird dank der Leistungsverbesserungen beim Wohn- und Kinderzuschlag familienfreundlicher: 
Um Mietsteigerungen insbesondere an Hochschulstandorten etwas aufzufangen, heben wir den Wohnzuschlag von 224 Euro auf 250 Euro an. Der Kinderzuschlag wird einheitlich auf 130 Euro angehoben und nicht mehr nach der Kinderanzahl gestaffelt. Monatliche Einnahmen aus sogenannten „Mini-Jobs“ werden bis zur Höhe von 450 Euro nicht vom BAföG abgezogen.
3. Das BAföG wird stärker: 
Die Förderlücke beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium wird geschlossen. Künftig wird beispielsweise die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses und nicht wie vorher der letzte Prüfungstermin das Förderende bestimmen. Die Förderung für den Master setzt bereits ein, auch wenn nur eine vorläufige Zulassung erteilt wurde. Wir werden überflüssige Leistungsnachweise reduzieren.
4. Das BAföG wird moderner:
Ab dem 1. August 2016 soll die Online-Antragstellung die Regel sein. So wird das BAföG flächendeckend ins Digitale Zeitalter geführt und bürokratische Antragshürden reduziert.
5. Das BAföG wird internationaler: 
Der Zugang zum BAföG für Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln und für Geduldete wird früher als heute - also nicht erst nach vier Jahren Voraufenthalt - möglich. Die Auslandsmobilität deutscher Studierender und nichtdeutscher Auszubildender in Deutschland wird durch die Umsetzung von EuGH-Entscheidungen gestärkt.
Der Bund trägt die BAföG-Finanzierung demnächst alleine
Gemäß der Verabredung zwischen Bund und Ländern trägt der Bund die Finanzierung des BAföG demnächst alleine. Jährlich werden wir durch diese Reform rund 825 Millionen Euro mehr für das BAföG aufwenden, allein 500 Millionen Euro im Bundeshaushalt und weitere 325 Millionen Euro über KfW-Darlehen. 2017 wenden wir 4,1 Milliarden Euro mehr für BAföG auf - damit das dreieinhalbfache der Summe von 1998 (1,2 Milliarden Euro).
Diese BAföG-Reform ist Teil eines Verhandlungspakets zur Umsetzung des 6- und 3-Mrd.-Euro-Pakets. Mit diesem Paket geben wir dem Hochschulsystem und den Studierenden Planungssicherheit. Die Lockerung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich durch eine Grundgesetzänderung, die Entlastung der Länder durch die vollständige Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund zum 1. Januar 2015 und die Novellierung des BAföG hängen politisch zusammen. Alle drei Vorhaben sollen bis zum Jahresende 2014 abgeschlossen sein.

Immer dann, wenn die SPD in Regierungsverantwortung ist, geht es dem BAföG gut
Die BAföG-Reform tritt zum Wintersemester 2016/17 in Kraft. Wir stärken damit die Chancengerechtigkeit. Innerhalb der Koalition konnten wir uns endlich auf folgende Eckpunkte für eine Ausweitung und Modernisierung des BAföG verständigen:
  • Das BAföG wird deutlich erhöht und ausgeweitet: 
Zum Wintersemester 2016/17 werden wir die Fördersätze und Freibeträge um je sieben Prozent anheben. Dadurch werden die Förderbeträge und Einkommensgrenzen deutlich stärker angehoben als es die Preis- und Lohnentwicklung verlangen würde. Wir werden jährlich rund 825 Millionen Euro mehr ins BAföG investieren. Rund 110.000 junge Menschen erhalten damit zusätzlich einen BAföG-Anspruch. Außerdem wollen wir den Vermögensfreibetrag von Auszubildenden von 5.200 Euro auf 7.500 Euro ausweiten. Das ist ein starkes Signal für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem.
  • Das BAföG wird dank der Leistungsverbesserungen beim Wohn- und Kinderzuschlag familienfreundlicher: 
Um Mietsteigerungen insbesondere an Hochschulstandorten etwas aufzufangen, heben wir den Wohnzuschlag von 224 Euro auf 250 Euro an. Der Kinderzuschlag wird einheitlich auf 130 Euro angehoben und nicht mehr nach der Kinderanzahl gestaffelt. Monatliche Einnahmen aus sogenannten „Mini-Jobs“ werden bis zur Höhe von 450 Euro nicht vom BAföG abgezogen.
  • Das BAföG wird stärker: 
Die Förderlücke beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium wird geschlossen. Künftig wird beispielsweise die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses und nicht wie vorher der letzte Prüfungstermin das Förderende bestimmen. Die Förderung für den Master setzt bereits ein, auch wenn nur eine vorläufige Zulassung erteilt wurde. Wir werden überflüssige Leistungsnachweise reduzieren.
  • Das BAföG wird moderner:
Ab dem 1. August 2016 soll die Online-Antragstellung die Regel sein. So wird das BAföG flächendeckend ins Digitale Zeitalter geführt und bürokratische Antragshürden reduziert.
  • Das BAföG wird internationaler: 
Der Zugang zum BAföG für Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln und für Geduldete wird früher als heute - also nicht erst nach vier Jahren Voraufenthalt - möglich. Die Auslandsmobilität deutscher Studierender und nichtdeutscher Auszubildender in Deutschland wird durch die Umsetzung von EuGH-Entscheidungen gestärkt.

Der Bund trägt die BAföG-Finanzierung demnächst alleine
Gemäß der Verabredung zwischen Bund und Ländern trägt der Bund die Finanzierung des BAföG demnächst alleine. Jährlich werden wir durch diese Reform rund 825 Millionen Euro mehr für das BAföG aufwenden, allein 500 Millionen Euro im Bundeshaushalt und weitere 325 Millionen Euro über KfW-Darlehen. 2017 wenden wir 4,1 Milliarden Euro mehr für BAföG auf - damit das dreieinhalbfache der Summe von 1998 (1,2 Milliarden Euro).

Diese BAföG-Reform ist Teil eines Verhandlungspakets zur Umsetzung des 6- und 3-Mrd.-Euro-Pakets. Mit diesem Paket geben wir dem Hochschulsystem und den Studierenden Planungssicherheit. Die Lockerung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich durch eine Grundgesetzänderung, die Entlastung der Länder durch die vollständige Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund zum 1. Januar 2015 und die Novellierung des BAföG hängen politisch zusammen. Alle drei Vorhaben sollen bis zum Jahresende 2014 abgeschlossen sein.