Eine gute Nachricht für die MieterInnenstadt Berlin – die Mietpreisbremse kommt 2015. Die SPD löst auch dieses Wahlversprechen ein! Angesichts rasant steigender Mieten in Berlin ist die Mietpreisbremse ein wichtiges Mittel um den Anstieg zu begrenzen.
Bisher gibt es bei neu abgeschlossenen Mietverträgen keine Grenze nach oben, Mietsteigerungen von 30 oder 40 Prozent sind keine Seltenheit - ohne jede Verbesserung am Wohnwert. Das führt dazu, dass sich immer mehr Menschen, ganze Bevölkerungsgruppen ganze Stadtteile nicht mehr leisten können und in Randgebiete verdrängt werden. Fakt ist aber: Unser aller soziales Leben wird deutlich ärmer, wenn die Menschen in Stadtvierteln nach Einkommen getrennt sind. Vielfalt und Kreativität werden zerstört. Wohnungen sind schließlich keine Ware sondern das Zuhause von Menschen. Da müssen wir gegensteuern!
Die Mietpreisbremse begrenzt exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen. Vermieter dürfen in von den Bundesländern festgelegten Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Um dringend notwendigen Neubau nicht zu behindern, ist die Vermietung neu gebauter und umfassend modernisierter Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Gesagt. Getan. Gerecht.
Mit der Mietpreisbremse setzen wir einen von der SPD durchgesetzten zentralen Punkt des Koalitionsvertrages um. Auch für jede Staffel eines Staffelmietvertrages gilt die Mietpreisbremse, anders als von der Union gefordert. Damit werden Staffelmieten als Umgehungsmöglichkeit der Mietpreisbremse ausgeschlossen. Auch eine Kopplung der Mietpreisbremse an den qualifizierten Mietspiegels hat die SPD verhindert.
Die Mietpreisbremse wird wie geplant in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten.
Die Bundesländer erhalten dann für fünf Jahre die Möglichkeit, die Gebiete festzulegen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Sie können bis einschließlich 2020 entsprechende Rechtsverordnungen erlassen, in denen diese Gebiete ausgewiesen werden. Diese Rechtsverordnungen bleiben aber - über das Jahr 2020 hinaus - bis zum Ablauf der in der Rechtsverordnung festgelegten Frist, also maximal fünf Jahre, wirksam.
Von den gut 21 Millionen Mietwohnungen in Deutschland liegen nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes e.V. etwa 5 Millionen Wohnungen in diesen Gebieten, für die die Mietpreisbremse eingeführt werden kann. Bei einer Umzugsquote von ca. 10 Prozent werden jährlich etwa 500.000 MieterInnen von der Mietpreisbremse profitieren können.
Wer bestellt, bezahlt
Mit dem Gesetzentwurf wird auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht umgesetzt. In Zukunft dürfen Vermieter die Kosten für Maklerdienstleistungen nicht mehr auf die MieterInnen abwälzen. Das ist wie sonst im Leben auch: "Wer bestellt, bezahlt“.
Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: „Mietpreisbremse und Maklercourtage: Fragen und Antworten“