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Mehr und bessere Leistungen in der Pflege: Pflegestärkungsgesetz 1 vom Bundestag verabschiedet

Das Pflegestärkungsgesetz 1 wurde am Freitag, dem 17. Oktober vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es beinhaltet mehr und bessere Leistungen für Pflegebedürftige, an Demenz Erkrankte und pflegende Angehörige, und stärkt die häusliche Pflege. Am 1. Januar 2015 tritt es in Kraft. Es ist als erste Stufe der Reform der Sozialen Pflegeversicherung Teil einer großen und nachhaltigen Pflegereform in dieser Legislaturperiode. In einer zweiten Stufe führen wir zügig den neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit und ein neues Begutachtungsverfahren ein.

Pflege ist in der Mitte der Gesellschaft. Jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen werden pflegebedürftig. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Sie wünschen sich, so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen  vier Wänden verbleiben zu können.
Als Teil einer nachhaltigen Reform beinhaltet das Pflegestärkungsgesetz eine Ausweitung der Leistungen und eine Erhöhung der Leistungsbeträge um 4%. Um dies zu finanzieren erhöhen wir den Beitragssatz zum 1. Januar um 0,3%. Davon fließen 0,1% in den von der Union geforderten Pflegevorsorgefonds, ein Sondervermögen zur zukünftigen Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung. Wir sichern 2,4 Milliarden Euro für die Leistungsverbesserungen.
Wir weiten die Leistungen der häuslichen Pflege aus und gestalten sie flexibler. Die Neuregelung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege bedeutet flexiblere Möglichkeiten für Angehörige eine Auszeit zu nehmen. Tages- und Nachtpflege können künftig neben ambulanten Pflegesachleistungen und/oder Pflegegeld ohne Anrechnung voll in Anspruch genommen werden. Der Ausbau niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsleistungen bedeutet spürbare Verbesserungen im Alltag, z. B. durch Hilfe im Haushalt. Und wir erhöhen den Wohngruppenzuschlag und entwickeln ihn weiter. Am 1. Januar 2015 tritt ebenfalls das Pflegezeitgesetz in Kraft. Zur Stärkung der häuslichen Pflege führen wir damit eine 10-tägige bezahlte Auszeit für Berufstätige, die kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen, ein. All dies kommt den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugute.
In der stationären Pflege verbessern wir den Betreuungsschlüssel von 1:24 auf 1:20 durch den zusätzlichen Einsatz von bis zu 45.000 Betreuungskräften. Die Betreuungskräfte können von allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Anspruch genommen werden, nicht nur von Pflegebedürftigen mit Demenz.
Auf Druck der SPD werden die Tariflöhne gestärkt. Die SPD hat in den Verhandlungen mit der Union sichergestellt, dass Kostenträger eine tarifvertraglich vereinbarte Vergütung der Beschäftigten in den Pflegesatz- bzw. Pflegevergütungsverhandlungen der Pflegeeinrichtungen anerkennen. Die Einhaltung der Tarifbindung und die entsprechende Bezahlung des Personals dürfen nicht mehr als „unwirtschaftlich“ gelten. Wir führen zusätzlich stärkere Kontrollmöglichkeiten ein, damit der Lohn tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.
Des weiteren haben wir durchgesetzt, dass für Pflegedienste die Pflicht entfällt, verschiedene Vergütungsvarianten gegenüberstellend anzubieten. Bisher mussten alternativ zu den pauschalen Komplexleistungen auch Leistungen nach Zeitvergütung angeboten werden. Die neue Regelung bedeutet erheblich weniger Bürokratie für die Pflegedienste.
Zudem werden auf Druck der SPD die ausgebauten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen zeitnah evaluiert. Wir wollen im Interesse der Pflegebedürftigen und Beschäftigten überprüfen, wie sich die Trägerstrukturen und der Markt für niedrigschwellige Angebote entwickeln.
Zeitnah wird in der zweiten Stufe der Pflegereform der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven sowie psychischen Einschränkungen andererseits wird damit endlich wegfallen. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jeder und jedes Einzelnen. Wir wollen so die Teilhabe aller stärke

Pflege ist in der Mitte der Gesellschaft. Jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen werden pflegebedürftig. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Sie wünschen sich, so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen  vier Wänden verbleiben zu können.

Als Teil einer nachhaltigen Reform beinhaltet das Pflegestärkungsgesetz eine Ausweitung der Leistungen und eine Erhöhung der Leistungsbeträge um 4%. Um dies zu finanzieren erhöhen wir den Beitragssatz zum 1. Januar um 0,3%. Davon fließen 0,1% in den von der Union geforderten Pflegevorsorgefonds, ein Sondervermögen zur zukünftigen Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung. Wir sichern 2,4 Milliarden Euro für die Leistungsverbesserungen.

Wir weiten die Leistungen der häuslichen Pflege aus und gestalten sie flexibler. Die Neuregelung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege bedeutet flexiblere Möglichkeiten für Angehörige eine Auszeit zu nehmen. Tages- und Nachtpflege können künftig neben ambulanten Pflegesachleistungen und/oder Pflegegeld ohne Anrechnung voll in Anspruch genommen werden. Der Ausbau niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsleistungen bedeutet spürbare Verbesserungen im Alltag, z. B. durch Hilfe im Haushalt. Und wir erhöhen den Wohngruppenzuschlag und entwickeln ihn weiter. Am 1. Januar 2015 tritt ebenfalls das Pflegezeitgesetz in Kraft. Zur Stärkung der häuslichen Pflege führen wir damit eine 10-tägige bezahlte Auszeit für Berufstätige, die kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen, ein. All dies kommt den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugute.

In der stationären Pflege verbessern wir den Betreuungsschlüssel von 1:24 auf 1:20 durch den zusätzlichen Einsatz von bis zu 45.000 Betreuungskräften. Die Betreuungskräfte können von allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Anspruch genommen werden, nicht nur von Pflegebedürftigen mit Demenz.

Auf Druck der SPD werden die Tariflöhne gestärkt. Die SPD hat in den Verhandlungen mit der Union sichergestellt, dass Kostenträger eine tarifvertraglich vereinbarte Vergütung der Beschäftigten in den Pflegesatz- bzw. Pflegevergütungsverhandlungen der Pflegeeinrichtungen anerkennen. Die Einhaltung der Tarifbindung und die entsprechende Bezahlung des Personals dürfen nicht mehr als „unwirtschaftlich“ gelten. Wir führen zusätzlich stärkere Kontrollmöglichkeiten ein, damit der Lohn tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.

Des weiteren haben wir durchgesetzt, dass für Pflegedienste die Pflicht entfällt, verschiedene Vergütungsvarianten gegenüberstellend anzubieten. Bisher mussten alternativ zu den pauschalen Komplexleistungen auch Leistungen nach Zeitvergütung angeboten werden. Die neue Regelung bedeutet erheblich weniger Bürokratie für die Pflegedienste.

Zudem werden auf Druck der SPD die ausgebauten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen zeitnah evaluiert. Wir wollen im Interesse der Pflegebedürftigen und Beschäftigten überprüfen, wie sich die Trägerstrukturen und der Markt für niedrigschwellige Angebote entwickeln.

Zeitnah wird in der zweiten Stufe der Pflegereform der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven sowie psychischen Einschränkungen andererseits wird damit endlich wegfallen. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jeder und jedes Einzelnen. Wir wollen so die Teilhabe aller stärken.