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Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Änderungsanträge der Opposition zum Pflegestärkungsgesetz I

Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung der Abgeordneten Mechthild Rawert, MdB der SPD-Bundestagsfraktion zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/1798, 18/2379 - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG):

Ich stimme mit meiner SPD-Fraktion für den Gesetzentwurf der Bundesregierung und gegen die Änderungs- und Entschließungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen.

Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umgesetzt. Dieses beinhaltet zahlreiche Leistungsverbesserungen, die ab Januar 2015 den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen weitere Hilfen bei der Bewältigung des oft schwierigen Pflegealltags zur Verfügung stellen. Jede Pflegesituation ist anders, daher haben wir die Leistungen flexibler und kompatibler gestaltet. So können sie individueller der jeweiligen Pflegesituation angepasst werden. Die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer pflegenden Angehörigen stehen im Mittelpunkt dieser Reform.

Außerdem ist die Forderung nach einer angemessenen Entlohnung der Pflegefachkräfte für uns SozialdemokratInnen selbstverständlich. Wir machen Ernst mit der Aufwertung der Pflegeberufe - nicht nur in der gesellschaftlichen Wertschätzung sondern auch bei der Bezahlung. Es ist sehr gut, dass endlich gesetzlich klargestellt wird, dass die „Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen“ bei Pflegesatz- bzw. Pflegevergütungsverhandlungen von niemanden in Frage gestellt und als sogenannt „unwirtschaftlich“ abgelehnt werden darf. Damit das Geld auch wirklich bei den Beschäftigten ankommt, kann der Kostenträger einen adäquaten Nachweis von den Arbeitgebern verlangen, dass dieses Erfordernis auch zu jeder Zeit eingehalten worden ist bzw. wird. Dies ist eine wirksame Unterstützung, um weiterhin zur angemessenen Entlohnung der Branche und der in ihr Beschäftigten beizutragen.

Die Leistungsverbesserungen sind mit einer Beitragssatzsteigerung von insgesamt 0,3 Prozent verbunden. Im Koalitionsvertrag wurde dies im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Vorsorgefonds vereinbart. Für die Leistungsverbesserungen und die damit verbundenen Beitragssatzsteigerungen von 0,2 Prozent gibt es eine breite gesellschaftliche Akzeptanz. 

Wir SozialdemokratInnen arbeiten weiter an einer nachhaltigen Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung. Wir werden weiter um politische Mehrheiten werben, die einen Umbau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in eine BürgerInnenversicherung ermöglichen.